Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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5.3.4. Erfassung ab sechs Jahren und Verwaltungsmassnahmen für die Datenerfassung

Die interessierten Kreise, GE, die GRÜNEN und die SP kritisieren die Abnahme der biometrischen Daten von Kindern unter sechs Jahren. Diese Datenerhebung wird angesichts der damit verfolgten Ziele als unverhältnismässig erachtet, und deren Umstände seien unklar. Keinesfalls dürfe Zwang ausgeübt werden. Die ernannten Vertrauenspersonen müssten eingreifen, sobald der Prozess unangemessene Massnahmen gegenüber Kindern beinhalte. Mehrere Organisationen und Parteien fordern, dass die Abnahme der biometrischen Daten erst ab 15 Jahren erfolgen solle und dass diese neuen Vorschriften nicht in das Schweizer Recht übernommen werden. In jedem Fall wird verlangt, auf die im Vorentwurf des Bundesrates vorgesehene Datenerfassung bei Kindern unter sechs Jahren bei Vorliegen besonderer Umstände zu verzichten.

Die Eurodac-Verordnung sieht für die Staaten die Möglichkeit vor, im nationalen Recht verwaltungsrechtliche Massnahmen festzulegen für den Fall, dass die Abnahme der biometrischen Daten verweigert wird. Dass dieser Aspekt im erläuternden Bericht nicht erörtert wurde, wird stark kritisiert. Es wird insbesondere unterstrichen, dass es unzulässig wäre, wenn eine solche Verweigerung zu einem Verzicht auf die Prüfung eines Asylantrags führen würde.

5.3.5. Anträge zu einzelnen Artikeln des Entwurfs

Die Vernehmlassungsteilnehmer haben keine redaktionellen Änderungen der Artikel des Vorentwurfs vorgeschlagen. Entsprechend den verschiedenen Anmerkungen werden jedoch insbesondere in den Artikeln 109k, 109l Absatz 1 und 109lquater Absatz 1 VE-AIG sowie in den Artikeln 102abis, 102aquarter Absatz 1 und 99 Absatz 1 VE-AsylG Änderungen gewünscht.