Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten
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Spezifische Anliegen zur Überprüfung im Hoheitsgebiet Die VKM und mehrere Kantone (AG, AR, BE, BS, GE, GL, NE, NW, SH, SO, TG und UR)
kritisieren, dass an der Grenze aufgegriffene Migrantinnen und Migranten, die noch nicht überprüft worden seien, nicht den kantonalen Behörden übergeben werden sollten. Eine Übergabe würde zu unnötigen Leerläufen führen und eine Mehrbelastung darstellen, weswegen diese Kompetenz dem BAZG übertragen werden solle.
TI hält fest, dass eine Überprüfung aller sich illegal im Inland aufhaltenden Personen durch die zuständige kantonale oder kommunale Polizeibehörde einen Aufwand an Personal, Infrastruktur (Haftanstalten, Aufenthaltsorte), Transportmitteln sowie Aus- und Weiterbildungen mit sich bringen würde. Da die Überprüfungsverordnung nicht eindeutig festhalte, dass diese Aufgaben durch kantonale Behörden wahrgenommen werden müssten, sollten die Aufgaben vom Bund übernommen werden.
Schliesslich hält die KKJPD für die Überprüfung von sich illegal im Hoheitsgebiet befindlichen Personen fest, dass eine Überprüfung durch die kommunalen und kantonalen Polizeibehörden zu erheblichen zusätzlichen Ressourcen führen würde und inneffizient sei. Effizienter sei eine Übertragung dieser Kompetenz an das BAZG. Sie lehnt daher den entsprechenden Artikel 9c VE-AIG in der vorliegenden Fassung ab. Es solle insbesondere noch einmal überprüft werden, welche Stellen auf Ebene des Bundes und der Kantone diese Aufgaben sinnvollerweise übernehmen könnten.
Spezifische Anliegen zur Überprüfung an der Aussengrenze
TI fordert, dass die Überprüfung an den Aussengrenzen zur Vermeidung einer unnötigen Doppelspurigkeit ausschliesslich in der Zuständigkeit des BAZG liegen solle, da die Grenzkontrollen bereits von Beamten des BAZG durchgeführt würden.
5.4.3. Dauer der Überprüfung
Bündnis Asyl, DJS, elisa-asile, FPABS, FPAZH, Pikett Asyl, SBAA, Solidaritätsnetz Bern,
Solinetz Luzern, sosf, SP und ZiAB schlagen vor, dass die Schweiz als Schengen-Binnenland die Dauer der Überprüfung generell auf maximal drei Tage verkürze. Die Dauer von sieben Tagen in der Überprüfungsverordnung gehe auf die spezifische Konstellation an den Aussengrenzen der EU zurück.
Die GRÜNEN fordern in Bezug auf Artikel 9b VE-AIG eine Anpassung der Dauer auf maximal drei Tage.
5.4.4. Begleitung in ein BAZ
Personeller und finanzieller Aufwand
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer (BE, GE, KKJPD, KKPKS, NW und TI) sind der Ansicht, dass die Begleitung von Personen zu einem BAZ, die bei der zuständigen kantonalen Behörde ein Asylgesuch eingereicht haben, ungeeignet und unverhältnismässig sei. Diese Lösung sei darüber hinaus aus rechtlicher Sicht problematisch, da die Personen in Gewahrsam genommen werden müssten. Zusätzlich erfordere diese neue Aufgabe erhebliche finanzielle (Transportmittel, Haftung für Zwischenfälle) und personelle Ressourcen.
TI kritisiert, dass diese neue Aufgabe von den Kantonen übernommen und finanziert werden müsse. Daher fordert er, dass zumindest im Rahmen von Artikel 21 VE-AsylG ein konkreter Beitrag der Bundesbehörden zu leisten sei.