Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 81 Seiten

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EVP, FIZ, FP, Plateforme Traite, SFH und SRK fordern, dass die zuständigen Behörden vor Beginn des Überprüfungsverfahrens ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Asylgesuchseinreichung hinweisen sollen und dass bei Zweifeln, ob ein Asylgesuch vorliege, davon auszugehen sei, dass dem so sei.

Spezifische Anliegen zur Überprüfung im Hoheitsgebiet

EVP, FIZ, FP, HEKS, Plateforme Traite, SFH und SP regen an, dass im Gegensatz zu Artikel 9b VE-AIG in Artikel 9c VE-AIG eine Aufzählung der Elemente der Überprüfung fehle.

EVP, FIZ, FP, Plateforme Traite, SFH und SRK befürchten im Rahmen der Überprüfung im Hoheitsgebiet ein «Ethnic Profiling», weswegen ein transparenter Kriterienkatalog nötig sei.

Bündnis Asyl, DJS, elisa-asile, FPABS, FPAZH, Pikett Asyl, SBAA, Solidaritätsnetz Bern,

Solinetz Luzern, sosf und ZiAB weisen darauf hin, dass die Regelung in Artikel 7 Absatz 2 der Überprüfungsverordnung keinesfalls Rückweisungen an innereuropäischen Grenzen ermögliche, sondern lediglich die Zuständigkeit der Überprüfung regle.

Spezifische Anliegen zur Überprüfung an der Schengen-Aussengrenze

TI begrüsst, dass im Rahmen des Asylverfahrens am Flughafen die Frist von 20 Tagen für die Zuweisung einer asylsuchenden Person an einen Kanton oder ein BAZ auf 27 Tage verlängert werde.

Brava fordert eine Anpassung von Artikel 21a Absatz 7 VE-AsylG. Es solle nicht von einer «kostengünstigen», sondern von einer «angemessenen» Unterbringung gesprochen werden.

5.4.2. Zuständigkeit für die Durchführung der Überprüfung

Allgemeine Bemerkungen

Das SRK ist der Meinung, dass die für die Überprüfung zuständigen Behörden im Vorentwurf nicht vollständig geklärt seien. Dies berge Risiken insbesondere in Bezug auf die Einheitlichkeit der Umsetzung, das Qualitätsniveau und die Qualität der Ausbildung des Personals. Es schlägt daher vor, die Zuständigkeiten für die Durchführung der Überprüfung mit einer nationalen oder zumindest regionalen Perspektive festzulegen. Caritas empfiehlt, zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis und einer hohen Qualität die Durchführung des Überprüfungsverfahrens an den Bund und nicht an die Kantone zu übertragen. EVP, FIZ, FP, Plateforme Traite und SFH betonen ebenfalls, dass eine gesamtschweizerische Durchführung der Überprüfung durch den Bund einige Vorteile hätte. Die GRÜNEN fordern, dass die Überprüfung nicht durch die Kantone oder andere Akteure erfolgen solle, sondern zentral in den BAZ.

Die KKPKS beanstandet, dass es sich bei der im Rahmen der Überprüfung durchzuführenden Gesundheitskontrolle, der Vulnerabilitätsprüfung und der Verweisung in das entsprechende Verfahren nicht um polizeiliche Kompetenzen handle und sich ein Aufbau solcher Kompetenzen bei der Polizei sachlich nicht rechtfertigen lasse und problematisch sei. Die Aufgaben sollten zwingend von den für den Vollzug des AIG zuständigen Migrationsbehörden oder vom Bund (z. B. vom SEM) übernommen werden. Gegebenenfalls könnte in den Grenzkantonen auch das BAZG gewisse Aufgaben übernehmen. Des Weiteren erscheine die Übergabe von vom BAZG aufgegriffenen Personen an die Kantons- bzw. Gemeindepolizeien nicht nachvollziehbar. Mittelfristig könne allenfalls auch die Schaffung eines neuen zentralen und vom Bund getragenen Instruments in Betracht gezogen werden.

TI betont, dass die Art und Weise, wie die den kantonalen Behörden übertragenen Aufgaben ausgeführt werden, alleinige Sache der Kantone bleibe.