Vorlage
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 11 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 11Fedlex · Vorlage
Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die
Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1356. BB
e. Sicherheitskontrolle;
f. Ausfüllen des Überprüfungsformulars;
g. Zuweisung an das geeignete Verfahren.
1quinquiesDie Asylsuchenden sind verpflichtet, den zuständigen Behörden während der Dauer der Überprüfung zur Verfügung zu stehen und ihren Namen, ihr Geburtsdatum, ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben sowie gegebenenfalls Dokumente und Informationen vorzulegen, die diese Daten nachweisen können. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, ihre biometrischen Daten bereitzustellen.
Art. 102h Abs. 1
1Jeder asylsuchenden Person wird nach Abschluss der Überprüfung nach der Verordnung (EU) 2024/135628 in der Vorbereitungsphase und für das weitere Asylverfahren eine Rechtsvertretung zugeteilt, sofern die asylsuchende Person nicht ausdrücklich darauf verzichtet.
Art. 108 Abs. 4
4Die Verweigerung der Einreise nach Artikel 21a Absatz 4 kann bis zum Zeitpunkt der Eröffnung einer Verfügung nach Artikel 23 Absatz 1 angefochten werden.
28 Vgl. Fussnote zu Art. 21a Abs. 1.