Vorlage

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 13 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage

Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen «%ASFF_YYYY_ID» der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen

(EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1359 BB

2. Asylgesetz vom 26. Juni 199817

Art. 8b Weitere Pflichten im Dublin-Verfahren

Im Rahmen eines Dublin-Verfahrens richten sich die weiteren Pflichten der asylsuchende Person nach Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/135118.

Art. 20 Ergebnis der Sicherheitskontrolle im Dublin-Verfahren

Ergibt die Sicherheitskontrolle am Flughafen nach Artikel 21a oder im Zentrum des Bundes nach Artikel 26, dass die asylsuchende Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt, so wird kein Dublin-Verfahren durchgeführt.

Art. 22 Abs. 1terEinleitungssatz

1terDas SEM bewilligt die Einreise, wenn die Schweiz für die Durchführung des Asylverfahrens aufgrund der Verordnung (EU) 2024/135119 zuständig ist und Asylsuchende: ...

Art. 26 Abs. 3bis- 3quaterund 4

3bisDie Befragung nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2024/135120 erfolgt vor dem Dublin-Verfahren (Art. 26b). Sie wird auf Ton aufgenommen und zudem schriftlich zusammengefasst. Die asylsuchende Person ist darüber vorgängig zu informieren. Die Tonaufnahme ist Bestandteil der Akteneinsicht, welche vor Ort gewährt wird.

3terDer Bundesrat kann festlegen, in welchen Fällen auf eine Aufnahme ausnahmsweise verzichtet werden kann.

3quaterDer Bundesrat regelt die Modalitäten der Tonaufnahme und der schriftlichen Zusammenfassung der Befragung nach Absatz 3bis. Er legt namentlich fest:

a. den Zweck und die Art der Aufnahme;

b. den Ort und die Modalitäten der Speicherung und der Archivierung der Aufnahme;

c. die Modalitäten des Akteneinsichtsrechts;

d. die Zugriffe auf die Aufnahme;

e. das Vorgehen bei einer technischen Störung oder einer fehlerhaften Aufnahme.

17 SR 142.31

18 Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, Fassung gemäss ABl. L, 2024/1351, 22.5.2024.

19 Siehe Fussnote zu Art. 8b

20 Siehe Fussnote zu Art. 8b.