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Vernehmlassung 2024/49: Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Informationen · 10 Seiten

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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE- Informationen

Abgeschlossen am …

Von der Bundesversammlung genehmigt am …

In Kraft getreten am …

In der Erwägung, dass die Staaten der Unterzeichner der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen («Vereinbarung») Vertragsparteien des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen oder des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der durch das Protokoll geänderten Fassung («Amtshilfeübereinkommen») oder darunterfallende Hoheitsgebiete sind;

in der Erwägung, dass die die Vorschriften für die weltweite Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Verlagerung (Global Anti-Base Erosion (GloBE) Rules, kurz «GloBe-Vorschriften») vom Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting der OECD und der G20 entwickelt wurden, um sicherzustellen, dass bestimmte grosse multinationale Unternehmensgruppen in jedem Staat, in dem sie tätig sind, ein Mindestmass an Steuern auf die dort erzielten Gewinne zahlen;

in der Erwägung, dass die anerkannten nationalen Ergänzungssteuern (Qualified Domestic Minimum Top-up Taxes, QDMTT) ebenfalls zur Erreichung dieses Ziels beitragen;

in der Erwägung, dass jeder in einem umsetzenden Staat belegene Geschäftseinheit nach den GloBE-Vorschriftenverpflichtet ist, bei der Steuerverwaltung dieses umsetzenden Staates eine GloBE-Erklärung einzureichen, um die Handhabung der GloBE-Vorschriften zu unterstützen;

in der Erwägung, dass die GloBE-Erklärung aus zwei Teilen besteht, nämlich einem allgemeinen Abschnitt, der allgemeine Angaben zur multinationalen Unternehmensgruppe als Ganzes, einschliesslich seiner Unternehmensstruktur und einer groben Zusammenfassung der GloBE-Informationen, enthält, sowie einem oder mehreren Abschnitten zu Staaten mit Angaben zur genauen Anwendung der GloBE-VorschriftenVernehmlassung und der QDMTT für jeden umsetzenden Staat und jeden QDMTT-Staat, in dem die multinationale Unternehmensgruppe tätig ist;

in der Erwägung, dass der Weitergabeansatz, anhand dessen festgestellt wird, welche Abschnitte der GloBE-Erklärung einem umsetzenden Staat und QDMTT-Staat, in dem die multinationale Unternehmensgruppe tätig ist, jeweils zu übermitteln sind, multilateral vereinbart wird und von der Struktur der multinationalen Unternehmens-

SR .......... 2024-...