Ergebnisbericht SSV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

3.1.5 Angabe von Zielen auf Vorwegweisern (Frage 5) Sind Sie damit einverstanden, dass die Ziele, die auf Vorwegweisern angegeben werden dürfen, künftig in einem neuen Absatz geregelt und um zwei weitere Ziele (Ziele für Fahrräder, touristische Ziele) ergänzt werden (Art. 52 Abs. 1bis E-SSV)?

Quantitative Beurteilung

Anzahl Anteil (%) Einver- Nicht Ein- Keine Total Einver- Nicht Einstanden verstan- Stellung- standen verstanden den nahme /

Nicht Be-

troffen

1. Kantone 25 1 0 26 96% 4%

2. In der Bundesversammlung vertretene 1 0 0 1 100% 0% politische Parteien

3. Gesamtschweizerische Dachverbände 1 0 0 1 100% 0% der Gemeinden, Städte und Bergge-

biete

4. Gesamtschweizerische Dachverbände 0 0 1 1 0% 0% der Wirtschaft

5. Weitere interessierte Kreise

5.1 Interkantonale Organisationen 4 0 2 6 100% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände 13 3 2 18 81% 19% Verkehr / Mobilität

5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver- 0 0 2 2 0% 0% bände

5.4 Versicherungswesen 0 0 2 2 0% 0% 5.5 Übrige 0 0 1 1 0% 0%

6. Zusätzliche Stellungnahmen 4 0 12 16 100% 0%

Total 48 4 22 74 92% 8%

Qualitative Beurteilung

Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)

AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, SP, 2rad, ACS, ACVS, AG Velo der SP, AGVS, ASTAG, Brunner, Cycla, FSU, KKPKS, KSSD, Lohnunternehmer, Pro Velo, SSV, strasseschweiz, SVLT, SVSP, TCS, VCS, Velosuisse, VFAS, VSS

Oui, il s’agit d’une formalisation d’une pratique déjà en vigueur dans notre canton. FR

Cela facilite la lisibilité des itinéraires pour la mobilité douce et le trafic touristique. FR, JU

Die Zielführung für den Fahrradverkehr - insbesondere die Routen für touristische Sehens- GL würdigkeiten - können so verbessert werden.

Dem Vorschlag kann nur im Falle der Berücksichtigung des nachfolgenden Änderungsan- NW trags zugestimmt werden. Im Textvorschlag des Art. 52 Abs. 1, 1bis und 7 Bst. d werden

neben den Velos auch die «fahrzeugähnlichen Geräte» aufgeführt. Da diese dem Fussgän-

ger gleichgestellt sind, sind wir der Meinung, diese in den Vorwegweisern wegzulassen

(sonst müssten auch Fusswegziele ergänzt werden können, was zu einer Überbelegung

des Vorwegweisers führen kann). Vorwegweiser sind ausserorts für den MIV ausgelegt. Die

Wegweisung für den Langsamverkehr sollte neben den Flächen für den Langsamverkehr

separat platziert werden.

Es sollte sichergestellt werden, dass die Lesbarkeit der Signale nicht durch eine «Überin- SG formation» gemindert wird.

Wir begrüssen diese Möglichkeit ausdrücklich. Sie erleichtert die Orientierung auf dem Velo 2rad, Cycla, Pro Velo, und zum Auffinden geeigneter Wege und trägt damit zur Erhöhung der Sicherheit von Velo- VCS, Velosuisse fahrenden bei.

Ja, die rechtliche Verankerung ist wünschenswert. Allerdings sollte die detaillierte Ausge- VSS staltung auf Normstufe vorgeschrieben bleiben.