Ergebnisbericht SSV
Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten
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3.1.8 Wegweisung für Fahrräder und fahrzeugähnliche Geräte (Frage 8) Sind Sie mit den Anpassungen in Artikel 54a SSV betreffend die Wegweisung für Fahrräder und fahrzeugähnliche Geräte, mit der Vermassung der Signale in Anhang 1 sowie mit den neuen Abbildungen 4.50.1 –
4.51.4 einverstanden?
Quantitative Beurteilung
Anzahl Anteil (%) Einver- Nicht Ein- Keine Total Einver- Nicht Einstanden verstan- Stellung- standen verstanden den nahme /
Nicht Be-
troffen
1. Kantone 23 3 0 26 88% 12%
2. In der Bundesversammlung vertretene 1 0 0 1 100% 0% politische Parteien
3. Gesamtschweizerische Dachverbände 1 0 0 1 100% 0% der Gemeinden, Städte und Bergge-
biete
4. Gesamtschweizerische Dachverbände 0 0 1 1 0% 0% der Wirtschaft
5. Weitere interessierte Kreise
5.1 Interkantonale Organisationen 4 2 0 6 67% 33% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände 15 2 1 18 88% 12% Verkehr / Mobilität
5.3 Übrige gesamtschweizerische Ver- 0 0 2 2 0% 0% bände
5.4 Versicherungswesen 1 0 1 2 100% 0% 5.5 Übrige 0 0 1 1 0% 0%
6. Zusätzliche Stellungnahmen 3 10 5 18 23% 77%
Total 48 17 11 76 74% 26%
Qualitative Beurteilung
Grundsätzliche Zustimmung (im Fragebogen «Ja» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)
AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, JU, LU, OW, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, SP, 2rad, ACS, ACVS, AG Velo der SP, AGVS, ASTAG, BFU, Cycla, FSU, Fussverkehr, KKPKS, KSSD, L-drive, Lohnunternehmer, SSV, strasseschweiz, SUVA, SVLT, SVSP, TCS, VCS, Velosuisse, VFAS, VSS
Wir weisen darauf hin, dass Abs. 7 wohl auf Offroad-Strecken abzielt. Gemäss Art. 1 SSV AG gilt die SSV aber nur auf Strassen. Ist es möglich im Rahmen der SSV die Routen für Moun-
tainbikes (MTB) abzuwickeln? Oder müsste Art. 1 SSV nicht dafür angepasst werden?
Die Bestimmung soll nicht für alle Motorfahrräder gelten, sondern nur für E-Bikes. AI, AR, SG
Dass im Bereich MTB gegenüber Fussgängern Vorsicht geboten ist, wird begrüsst. Dies SG müsste auch im Bereich Veloverkehr der Fall sein, wenn E-Bikes und Fussgänger auf der-
selben Fläche geführt werden. Grundsätzlich ist dies allgemein gültig und nicht nur auf das
Signal bezogen. Entsprechend müsste dieser Hinweis in der VRV ergänzt werden.
Idem question 5. FR
FäG und Velos sollten ausserorts, wo Vorwegweiser zum Zug kommen, abseits der MIV- NW, BFU, L-drive Fahrbahn geführt werden. Die Signalisation/Wegweisung für diese Benutzergruppe sollte
ebenfalls abseits der Vorwegweiser für den MIV platziert sein. Der MIV ist ausserorts mit 80
km/h unterwegs und sollte nicht durch irrelevante Informationen auf seinen Vorwegweisern
abgelenkt werden.
Grundsätzlich sind keine Infromationen für fäG-Benutzer:innen vorzusehen, da die fäG den L-drive Fussgänger:innen gleichgesetzt sind und nicht den Fahrradfahrer:innen (was diese Art der
Signalisation dann auch suggerieren würde).
Wir begrüssen namentlich den Wegfall des Begriffs "Route", damit auch Ziele abseits von 2rad, Cycla, VCS, signalisierten Routen angezeigt werden können. Velosuisse