Ergebnisbericht SSV

Vernehmlassung 2024/50: Teilrevision der Signalisationsverordnung zur Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter technischer Normen in das Signalisationsrecht des Bundes; Teilrevision der Verkehrszulassungsverordnung betreffend den Kurs über Verkehrskunde · 96 Seiten

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Es ist sinnvoll, dass Überholverbote oder das Umfahren eines Hindernisses künftig auch auf BFU, L-drive Wechselverkehrszeichen von Begleit- und Erhaltungsfahrzeugen angezeigt werden kön-

nen. Dies trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Diese Massnahme ist wichtig und sinnvoll. Denn die Verkehrssicherheit kann verbessert sgv, VFAS werden, wenn Transporte reibungslos abgewickelt werden können.

Ja, allerdings sollten auch hier gewisse Vorgaben gemacht werden. Die Praxis zeigt, dass VSS beim Einkauf ausländischer Produkte die Vorgaben bezüglich Signalbilder, Schriften etc.

nicht einheitlich angewendet werden.

Grundsätzliche Ablehnung (im Fragebogen «Nein» angekreuzt bzw. im Schreiben entsprechend geäussert)

BE

Auf Wechselanzeigetafeln von Begleit- und Unterhaltsfahrzeugen sollte die Anzeige aller BE Signale nach Anhang 2 SSV zulässig sein. Eine Einschränkung macht in der Praxis keinen

Sinn. Sollte sich die Änderung in der Vernehmlassung dennoch grundsätzlich durchsetzen,

so müssen zusätzlich mindestens auch die Signale 2.30 (Höchstgeschwindigkeit), sowie

2.53 (Ende der Höchstgeschwindigkeit), 2.55 (Ende des Überholverbotes) und 2.56 (Ende

des Überholverbotes für Lastwagen) angezeigt werden dürfen. In der Praxis besteht ein

Bedarf für ein neues Signal «Ende Baustelle», welches alle baustellenbedingten Beschrän-

kungen aufheben würde.

Keine Stellungnahme (im Fragebogen «keine Stellungnahme / nicht betroffen» angekreuzt)

AG Velo der SP, AGW, FTV, Graf, GRW, Hindernisfreie Architektur, IG Campingland, LUW, NVB+NGF, NWW, OWW, SBb, SBV, SchweizMobil, SSV, STV, SWW, TGW, Uster, VöV, WBUR, Womoland