Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 80 Seiten

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CO2-Verordnung Erläuternder Bericht

Planung verbleiben beim Amt. Die Auswahl und Einsetzung einer Geschäftsstelle durch das BAZL ist im Rahmen einer WTO-Ausschreibung vorgesehen.

Zudem sieht Absatz 3 den Einbezug eines unabhängigen Expertengremiums (bestehend aus Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und insb. Finanzwirtschaft sowie der Verwaltung) vor, um Förderentscheide fachlich breit abzustützen und zu begleiten. Dieser Einbezug soll subsidiär und nur dort erfolgen, wo die Expertise von Bund und externer Geschäftsstelle punktuell nicht ausreicht. Das Expertengremium hat somit eine beratende Funktion, das BAZL berücksichtigt dessen Empfehlungen im Rahmen des Erlasses allfälliger Entscheide.

10. Kapitel: Förderung und Information

1. Abschnitt: Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie Information

Art. 128 Förderung

Wie bis anhin fördert das BAFU Massnahmen, welche auf die bessere Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Aus- und Weiterbildung von Fachleuten unterschiedlicher Berufsgruppen abzielen (Abs. 1). Zur Umsetzung der CO2-Gesetzgebung werden insbesondere Fachleute benötigt, die bei der Entwicklung, Anwendung und Vermittlung emissionsvermindernder Technologien, Verfahren und Produkte eine Rolle als Vermittler und Multiplikatoren einnehmen, aber auch Anwender, die Investitions- und Konsumentscheidungen treffen. Auch im Bereich Anpassung an den Klimawandel sind Fachleute im öffentlichen und privaten Bereich zusehends mit der Entwicklung, Planung, Koordination und Umsetzung von Massnahmen zur Vermeidung von Risiken, die sich aufgrund des Klimawandels ergeben, und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Mensch, Natur und Wirtschaft betraut. Der Fokus der Massnahmen zum Klimaschutz im Bildungsbereich liegt auf der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften. Da die Grenze zwischen Bildung und Beratung nach Artikel 41 des CO2- Gesetzes fliessend ist, können die Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung auch auf die Verbesserung der Beratung für Gemeinden, Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten fokussieren. Neben Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung kann auch die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Die Öffentlichkeitsarbeit ist für die Umsetzung des CO2-Gesetzes wichtig und leistet einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Ziele im Klimaschutz. Die Öffentlichkeit wird informiert, sensibilisiert sowie motiviert, sich klimafreundlicher zu verhalten.

Im bestehenden Fördergefäss Bildung, können Projekte von Dritten finanziell unterstützt werden. Angesprochen sind sowohl öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten (z.B. Kantone und Hochschulen) wie auch private Organisationen (z.B. Verbände, Unternehmen oder Vereine). Im Bildungsbereich gewährt das BAFU Finanzhilfen für die Konzeption, Aufbau, Durchführung und Evaluation von Bildungsangeboten. Mit der Förderung von Bildungsprojekten von Dritten kann Klimaschutz umfassend in Bildungskonzepten und -angeboten verankert werden. (Abs. 2 Bst. a).

Darüber hinaus wird das Fördergefäss um den Bereich Kommunikation erweitert. Das BAFU gewährt Finanzhilfen für die Konzeption, den Aufbau, die Durchführung und die Evaluation von Kommunikationsprojekten im Klimaschutz. Die Klimakommunikationsprojekte vermitteln Wissen zum Klimaschutz und zeigen Handlungsoptionen für klimafreundlicheres Verhalten auf (Abs. 2 Bst. b).

Die förderwürdigen Klimaprojekte zeigen auf, wie sie mit Bildung- und Kommunikationsaktivitäten die gesetzlichen Massnahmen verstärken und einen Beitrag zur Verminderung von Treibhausgasemissionen oder zur Erhöhung der Senkenleistung, zur Anpassung an den Klimawandel und zur klimaverträglichen Ausrichtung von Finanzflüssen leisten. Dies können Weiterbildungen wie ein CAS «Hitze in Städten» für Planende oder die Förderung von Klimakompetenzen in der Ausbildung von Führungskräften in der Gastronomie-Hotellerie-Branche sein. In der Klimakommunikation können beispielsweise Projekte, wie eine Klima-Wanderausstellung, ein Kurzfilm über Klimaszenarien oder eine Klimaberatung für Gemeinden zu «Netto-Null» unterstützt werden. (Abs. 3 Bst. a).