Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 80 Seiten
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CO2-Verordnung Erläuternder Bericht
Ein wirkungsorientiertes Projekt ist darauf ausgerichtet, bei den anvisierten Zielgruppen eine Verhaltensänderung anzustossen. Projekte müssen die Wirkungszusammenhänge aufzeigen können: Mit welchen verfügbaren Ressourcen (finanziell und personell), welche Art von Leistungen erbracht werden müssen (z.B. Kurse, Veranstaltungen, Kampagnen) um die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe zu erreichen (z.B. Klimakompetenzen bei Fach- und Führungskräften verstärken, klimafreundliches Verhalten in der Bevölkerung fördern). Im Antrag zur Projekteingabe müssen die Ziele zur Wirkung nachvollziehbar beschrieben werden (Abs. 3 Bst. b).
Förderwürdige Projekte sind multiplizierbar und können dadurch breit eingesetzt werden (z.B. sprachregionale Ausweitung des Projekts Klima-Wanderausstellung «Clim-Expo» in die deutschsprachige Schweiz; Abs. 3 Bst. c).
Das BAFU präzisiert die Modalitäten zum Gesuch und die Prioritätenordnung gemäss Artikel 13 SuG in einer Richtlinie. Es ist vorgesehen, dass Finanzhilfen entweder als Direkteingabe auf Gesuch hin oder mittels Ausschreibungen zu thematischen Förderschwerpunkten ausgerichtet werden können und das BAFU Formulare für die Einreichung der Gesuche zur Verfügung stellt. Die Gesuche müssen mindestens Angaben zu Zielformulierungen, Finanzierung (Finanzierungsplan inklusive weiterer Förderungen), Projektablauf (Projektzeitplan) und beteiligten Organisationen enthalten. Gesuche für Finanzhilfen als Direkteingaben können grundsätzlich unterjährig eingereicht werden, sofern dies vor Projektbeginn erfolgt. Somit darf der Gesuchsteller erst mit Umsetzung der Massnahme beginnen, wenn ihm die Finanzhilfe zugesichert worden ist (vgl. SuG).
Betrifft ein Projekt mehrere Sektoralpolitiken zieht das BAFU weitere Bundesstellen bei. Bei subventionierten Projekten sind eine zielgerichtete Steuerung, Koordination und Führung unentbehrlich für Effizienz und Einheitlichkeit. Das BAFU stellt dies durch eine angemessene Organisation sicher. Insbesondere ist die enge Zusammenarbeit zwischen dem BAFU und dem BFE - bei Bedarf auch mit anderen Bundesstellen und mit den Kantonen – wichtig, um Synergien zu nutzen und einheitliche Ergebnisse zu erzielen. Sind von einem Projekt mehrere Bundesämter betroffen, wird gewährleistet, dass die Interessen verschiedener Sektoralpolitiken aufeinander abgestimmt und Zielkonflikte ausgeschlossen werden. Bei der Gewährung von Finanzhilfen kann der Bund somit widerspruchsfreie Anforderungen stellen. Wird eine Finanzhilfe gewährt, ist die regelmässige und systematische Berichterstattung über den Fortschritt des Projekts Teil des Finanzhilfevertrags. Die Berichte sind zentrale Grundlage zur Steuerung des Förderinstruments. Basierend auf den Berichten kann das BAFU die Richtlinie mit den Modalitäten zum Gesuch und der Prioritätenordnung anpassen und damit die Effizienz und Effektivität des Förderinstruments steigern.
Art. 128a Höhe der Finanzhilfen
Die Finanzhilfen dürfen 40 Prozent der anrechenbaren Kosten nicht übersteigen. Die Höhe der Finanzhilfen, wird insbesondere nach dem Nutzen und der Wirkung der Massnahme festgelegt. Als anrechenbare Kosten gelten die für die wirtschaftliche und zweckmässige Umsetzung der Massnahmen unmittelbar notwendigen und angemessenen Kosten. Dazu zählen insbesondere Kosten von Tagungen oder Workshops, Projektplanungs- und Projektdurchführungskosten, Personalkosten für Arbeiten, die direkt mit der Entwicklung und Durchführung des Projekts zusammenhängen, sowie Sachkosten, die mit der Durchführung des Projekts in direktem Zusammenhang stehen. Können für ein Vorhaben auch andere Bundessubventionen beansprucht werden, so dürfen die gesamten Bundesmittel höchstens 40 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen. Erhält ein Gesuchsteller Finanzhilfen aus mehreren staatlichen Quellen, besteht die Pflicht zur Koordination. Gemäss Artikel 12 Absatz 2 SuG werden die Leistungen in der Regel von jener Behörde koordiniert, auf welche voraussichtlich die grösste Summe entfällt. Das BAFU kann in solchen Fällen mit den beteiligten Behörden Kontakt aufnehmen. So wird beispielsweise die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie der Information mit dem BFE, unter Berücksichtigung der jeweiligen Handlungsfelder, eng koordiniert.