Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten

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Group, EFRAG)107 entwickelten bzw. sich in Entwicklung befindenden Standard, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)108. Die EU-Kommission hat diesen Standard am 31. Juli 2023 in einem delegierten Rechtsakt angenommen.109 Der Rat und das EU-Parlament haben sich am 7. Februar 2024 vorläufig auf eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Fristen für die Übernahme von Standards für Nachhaltigkeitsinformationen für bestimmte Branchen und bestimmte Unternehmen aus Drittländern geeinigt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Branchen und Unternehmen aus Drittstaaten um zwei Jahre zu verschieben.110 Das Parlament bestätigte am 10. April 2024 seine Einigung mit den EU-Regierungen über die Verschiebung der Annahme sektorspezifischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für EU-Unternehmen und allgemeiner Standards für Unternehmen aus Drittändern.111 Die Einigung muss noch formell vom Rat genehmigt werden.

Alternativ kann auch ein anderer gleichwertiger (nationaler oder internationaler) Standard angewendet werden, beispielsweise die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) des International Sustainability Standards Board (ISSB)112 als Basis-Standard mit Ergänzungen, um die doppelte Wesentlichkeit mittels den Standards der Global Reporting Initiative (GRI)113 abzubilden, sofern diese dem europäischen Standard gleichwertig sind. Derzeit ist noch nicht klar, ob die vorgenannten Regelwerke als gleichwertig qualifiziert werden könnten, da sie aktuell angepasst werden. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn keine bzw. nur minimale Abweichungen zu den ESRS in Bezug auf Anwendungsbereich, Umfang und Detaillierungsgrad der Informationen, Genehmigung, Berichtsformat, doppelte Wesentlichkeit, Vergleichbarkeit usw. bestehen. Der gewählte gleichwertige Standard muss in seiner Gesamtheit für alle Vorgaben dieses Artikels übernommen werden (Abs. 5 Satz 2), sonst ergeben sich Schwierigkeiten, insbesondere bei der Prüfung der Berichte.

107 Home - EFRAG.

108 First Set of draft ESRS - EFRAG.

109 Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

110 Council and Parliament agree to delay sustainability reporting for certain sectors and third-country companies by two years - Consilium (europa.eu).

111 Sustainability reporting: MEPs approve delayed standards for some companies | News | European Parliament (europa.eu).

112 IFRS - International Sustainability Standards Board.

113 GRI - Standards (globalreporting.org).