Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten

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1.2.3 Teilweiser Nachvollzug

Die Vor- und Nachteile eines teilweisen Nachvollzuges gegenüber einem vollständigen Nachvollzug hängen von den verschiedenen Alternativen ab. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Alternativen Vorteile Nachteile

1. Einschränkung des Gel-

tungsbereichs

Variante a: Zwei von drei Kaum Vor- oder Nachteile gegenüber einem vollständigen CSRDmüssen erfüllt sein: 500 Nachvollzug (rund 3’500 Betroffene), da kaum weniger Unternehmen Mitarbeitende (anstatt 250), betroffen wären (3’300-3’500 Betroffene).

40 Mio. Umsatz, 20 Mio. Bi-

lanzsumme

Variante b: 500 Mitarbei- In der Summe geringere Regu- In der Summe geringerer Nuttende (anstatt 250) und 40 lierungskosten, da nur rund 480 zen, da nur für 480 statt 3'500 Mio. Umsatz; oder 500 Mit- statt 3'500 Unternehmen betrof- Unternehmen umfangreiche, verarbeitende (anstatt 250) fen wären. gleichbare und belastbare Nach- und 20 Mio. Bilanzsumme haltigkeitsinformationen zur Verfügung stünden.

2. ESRS-Standards werden − Flexibilität, Unternehmen − Schlechtere Vergleichbarkeit

nicht vorgeschrieben; es können die Standards wäh- der Nachhaltigkeitsberichte. kann auch ein gleichwertiger len, die am besten zu ihnen − Mehrkosten für mittelbar be-Standard genutzt werden

passen (Märkte und Kunden- troffene Unternehmen (inswünsche). besondere KMU), die Infor-− Falls Unternehmen bereits mationen nach mehr als einach einem gleichwertigen nem Standard aufbereiten Standard berichten, müssten und weitergeben müssten. sie nicht wechseln.

3. Verzicht auf die Prüfpflicht Niedrigere Regulierungskosten Niedrigere Verlässlichkeit der Be-

für berichtspflichtige Unterneh- richtsinhalte, höheres Risiko von men. Greenwashing und daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen.

4. Die Drittstaatenregelung wird Niedrigere Regulierungskosten − Für geringfügig weniger Un-

nicht übernommen bei den Betroffenen, allerdings ternehmen stehen umfangwären nur wenige Dutzend Un- reiche, vergleichbare und beternehmen betroffen. lastbare Nachhaltigkeitsinformationen zur Verfügung. − Reputationsrisiko: Es kann der Eindruck entstehen, dass die Schweiz Unternehmen anzieht, die sich nicht an Nachhaltigkeitsstandards halten.

5. Der Kreis der zugelassenen − Höheres Angebot und mehr Zusätzliche Vollzugskosten:

Unternehmen, welche die Wettbewerb auf dem Markt Qualität und Unabhängigkeit der Berichte prüfen dürfen, wird für Revisionsdienstleistun- Prüfung muss sichergestellt wererweitert

gen. den.

− Potenziell geringere Preise

für Berichtspflichtige.