Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

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Die Anforderung betreffend den Schutz vor nicht autorisierten Softwareaktualisierungen nach Artikel 103 Absatz 7 gilt nicht für Fahrzeuge ohne EU-Gesamtgenehmigung, die vor dem 7. Juli 2029 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden.

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Fahrzeuge der Klasse M1 und davon abgeleitete Fahrzeuge der Klasse N1, die nicht über eine EU-Gesamtgenehmigung verfügen, ein Gesamtgewicht von höchstens 2,50 t aufweisen und vor dem 1. Januar 2027 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, können bezüglich Artikel 104a Absatz 2 über den Fussgängerschutz nach bisherigem Recht erstmals zum Verkehr zugelassen werden.

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Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Art. 4 Abs. 1 TGV ) ohne EU-Gesamtgenehmigung, die vor dem 1. Januar 2027 eingeführt werden und über einen Nachweis über die Einhaltung kalifornischer Abgasvorschriften verfügen, die den Abgasvorschriften nach Anhang 5 Ziffer 211 mindestens gleichwertig sind, können ohne zusätzliche Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb im Strassenverkehr zum Verkehr zugelassen werden.

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Für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2027 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, gilt bezüglich Anhang 9 Ziffer 312 über die Gangbreite von Gesellschaftswagen das bisherige Recht.

Änderung / Gegenvorschlag Begründung

VFAS Der Text unter Art. 222s Abs. 4 – 10 ist wie folgt zu Wie das Astra im erläuternden Bericht aufführt,

ändern: verfügen Fahrzeuge aus Drittmärkten (insb.

«4 Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ohne EU- USA oder Japan) über hohe Umweltschutz-Gesamtgenehmigung, die vor dem 1. Januar 2027 und Sicherheitsstandards. Von der EU und in 2031 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt der Schweiz künftig verlangte Sicherheits- und werden, müssen nicht mit einem System zur Assistenzsysteme sind jedoch nicht immer ereignisbezogenen Datenaufzeichnung nach Artikel gleichwertig vorhanden und können meist nicht 102a Absatz 1 ausgerüstet sein. nachgerüstet werden. Ohne entsprechende Regelung können solche Fahrzeuge künftig in 5 Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ohne EU- der Schweiz nicht mehr zugelassen werden. Mit

Gesamtgenehmigung, die vor dem 1. Januar 2027 der Anpassung des Art. 220 Abs. 4 – 10 wird 2031eingeführt oder in der Schweiz hergestellt dem Astra die Kompetenz eingeräumt

werden, müssen nicht mit einem Fahrzeuge, welche zum Eigengebrauch direkt Notbremsassistenzsystem, Notfall- in die Schweiz importiert werden, von einzelnen Spurhalteassistenzsystem, Warnsystem bei Vorschriften des 3. Teils auszunehmen. Der

Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit, Eigengebrauch wird durch die Zulassung auf Warnsystem bei nachlassender Konzentration, den Importeur nachgewiesen, ein

Reifendruck-Überwachungssystem oder Rückfahr- Weiterverkauf wird nicht eingeschränkt.

Assistenzsystem nach Artikel 103 Absatz 5

ausgerüstet sein. • THG wird nicht ausreichend

berücksichtigt. Das Bundesgesetz vom 6.

6Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 ohne EU- Oktober 1995 über die technischen

Gesamtgenehmigung, die vor dem 1. Januar 2027 Handelshemmnisse verlangt, dass die

2031 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt technischen Vorschriften der wichtigsten (i.d.R:

werden, müssen die Anforderung betreffend den Mehrzahl) Handelspartner der Schweiz

Schutz vor nicht autorisierten abgestimmt werden müssen. Diese

Softwareaktualisierungen nach Artikel 103 Absatz 5 Gesetzesänderung steht im direkten Konflikt nicht erfüllen, ebenso muss der Nachweis mit den Grundprinzipien des THG. Eine solche bezüglich des Schutzes von Cyberangriffen Regelung ist nicht vereinbar mit dem Ziel des nicht erfüllt werden. Abbaus technischer Handelshemmnisse.

7Die Anforderung betreffend den Schutz vor nicht • ASTRA anerkennt hohe Umweltschutzautorisierten Softwareaktualisierungen nach Artikel und Sicherheitsstandards bei Fahrzeugen 103 Absatz 7 gilt nicht für Fahrzeuge ohne EU- aus Drittmärkten. Wie dem erläuternden Gesamtgenehmigung, die vor dem 7. Juli 2029 Bericht entnommen werden kann anerkennt 2031eingeführt oder in der Schweiz hergestellt das Astra die hohen Sicherheitsstandards nicht werden. EU-Gesamtgenehmigter Fahrzeuge.

8Fahrzeuge der Klasse M1 und davon abgeleitete • Langjähriger Vertrauensschutz betroffener Fahrzeuge der Klasse N1, die nicht über eine EU- Marktakteure und Konsument*innen. Die Gesamtgenehmigung verfügen, ein Gesamtgewicht Wahlfreiheit für die Konsumenten würde bei von höchstens 2,50 t aufweisen und vor dem 1. Umsetzung der Vorlage massiv eingeschränkt. Januar 2027 2031 eingeführt oder in der Schweiz Die bisherige Rechtspraxis mit einer

hergestellt werden, können bezüglich Artikel 104a Weiterführung von den Weisungen von 27.

Absatz 2 über den Fussgängerschutz nach Februar 2014 über die Befreiung von der

Typengenehmigung, sowie der Verfügung

28 SR 741.511

64/67 ASTRA-D-33DB3401/688