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Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2
Wir schlagen vor, dass auch bei neuen und vollständigen Lieferwagen die
administrative Prüfung zur Anwendung kommt. Art. 30 Abs. 1 E-VTS ist daher wie folgt zu ergänzen: … sind sowie bei Lieferwagen gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe e, wird ….
Der in den Erläuterungen dargelegte Grund wird, mit der Pflicht die Ziffer 243 nicht mehr einzutragen, obsolet. Eventuell folgen daraus noch Anpassungen in den Art. 30ac E-VTS.
Zudem sollen keine Ungleichbehandlung zwischen Fahrzeugen mit Papier oder eCOC entstehen. (Siehe Art. 30a Abs. 1 Bst. a und b E-VTS).
SZ Antwort zu Frage 3 bei Teilrevision VTS berücksichtigen:
Die Verkehrsämter sind sich einig, dass die Ziffer 243 (zulässige Achslast) bei
Lieferwagen nicht mehr eingetragen werden muss. Insofern sollen auch neue,
vollständige Lieferwagen (N1) und Kleinbusse (M2) ohne Änderungen /Anbauten administrativ zugelassen werden können.
FR, TI Il faut intégrer les voitures de livraison (N1) complètes et neuves sans
modification/adjonction.
VD cf. question 12. Les véhicules N1 doivent être ajoutés.
Remarques question 12 :
Cela étant, les véhicules N1 doivent également être introduits et pouvoir faire l'objet d'un contrôle administratif sur la base d'un eCoc.
D'autant plus que l'un des motifs mentionnés dans le rapport pour exclure ces véhicules (p. 19 - inscription du chiffre 243 - charges par essieu) ne devrait plus exister, une révision des directives asa n°6 étant prévues notamment pour abolir cette obligation pour les véhicules N1.
Par ailleurs, il est impératif d'adapter par exemple les formes de carrosserie au droit de l'Union européenne, et de pouvoir lors du contrôle administratif sur la base d'un eCOC modifier cet élément et/ou compléter des champ (comme c'est le cas pour certains M1). Ce qui précède impliquerait que les catégories N1 neuves et complètes pourraient aussi faire l'objet d'un contrôle administratif sur la base d'un eCOC.
economiesuisse War ursprünglich anders angedacht. Ist aufgrund Erläuterungen jedoch
VFAS nachvollziehbar.
sgv Der sgv erachtet die Motion Darbellay als zureichend erfüllt, fordert jedoch, dass der
Zulassungsprozess weiter vereinfacht wird, sowie dass Fahrzeuge mit einem eCoC, bei welchen Varianten von Anhängerkupplungen genannt sind, rein administrativ
zugelassen werden können.
auto-schweiz Anmerkung 1: Der Zulassungsprozess ist weiter zu vereinfachen. Die Eintragungen im Handel Schweiz Formular 13.20 sowie im Fahrzeugausweis sind zu überdenken und wenn immer
möglich zu eliminieren. Ein Beispiel dazu; der Eintrag der Achsgarantien auf dem Formular 13.20 sowie im Fahrzeugausweis ist heute, da alle Fahrzeuge über
Fahrgestellplaketten verfügen, welche diese Werte ausweisen, zu eliminieren.
Anmerkung 2: Fahrzeuge, bei denen im eCoC bzw. die Angaben zu Anhänge- und Stützlast enthalten sind und bei denen überdies Varianten von Anhängerkupplungen genannt sind, sollen rein administrativ zum Verkehr zugelassen werden können (Vom Ausfüllen des Zusatzblatt für Betriebe, welche zur Selbstabnahme berechtigt sind, ist in einem solchen Fall abzusehen).
BFU Die Zeitersparnis durch die Digitalisierung ist logisch nachvollziehbar, allerdings kann
kein Einfluss darauf genommen werden, ob die dadurch freiwerdenden Kapazitäten tatsächlich für eine beschleunigte Bearbeitung der Fahrzeug-Nachprüfungen genutzt werden. Die BFU sieht daher keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Grundsätzliche Ablehnung:
BE
BE Änderungen Frage 3 miteinbeziehen:
In Art. 30 VTS (administrative Prüfung) ist nun explizit der Personenwagen erwähnt. In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass bei Lieferwagen keine admin.
Prüfung vorgenommen werden kann, da noch die Ziffer 243 einzutragen ist. Genau diese Ziffer wurde am Dienstag, 27.08.2024 anlässlich der KT-Sitzung (Kommission Technik der asa) dahingehend geändert, dass Lieferwagen diesen Eintrag nicht mehr benötigen. Wir schlagen vor, dass auch neue und vollständige Lieferwagen in den
60/67 ASTRA-D-33DB3401/688