Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten
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dazu verpflichtet, eine Bewertung der systemischen Risiken vorzunehmen, die von ih- ren Diensten für die Gesellschaft in der Schweiz ausgehen (z. B. allfällige negative Fol- gen für die Grundrechte der Nutzenden, für die öffentliche Meinungsbildung und für Wahl- und Abstimmungsprozesse). Gestützt auf ein Datenzugangsrecht für die For- schung können die systemischen Risiken für die Schweiz unabhängig erforscht wer- den. Eine Pflicht zur Risikominderung sieht die Vernehmlassungsvorlage aber nicht vor. Dadurch wird den Anliegen der Motion teilweise Rechnung getragen.
Motion 25.3378 Schneider «Transparenz und Fairness im digitalen Raum»: Die Motion fordert verschiedene Pflichten für Social-Media-Plattformen, um die Transparenz und Fairness im digitalen Raum zu erhöhen. Mit der Vernehmlassungsvorlage wird den An- liegen der Motion zu weiten Teilen Rechnung getragen: So werden Anbieterinnen von sehr grossen Kommunikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen zu mehr Transparenz im Hinblick auf ihre Empfehlungssysteme verpflichtet. Zudem werden Nutzerinnen und Nutzer bestimmte mutmasslich rechtswidrige Inhalte wie etwa Be- schimpfung oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass auf einfache Weise melden kön- nen. Ebenso werden Nutzende, deren Inhalt gelöscht oder deren Konto gesperrt wurde, bei der Kommunikationsplattform direkt eine Überprüfung der getroffenen Mas- snahme verlangen können. Um die Transparenz in Bezug auf Werbung zu erhöhen, wird ausserdem Werbung von den Anbieterinnen als solche gekennzeichnet werden müssen, und es müssen die wichtigsten Parameter veröffentlicht werden, nach denen Werbung ausgespielt wird. Nicht erfasst von der Vernehmlassungsvorlage ist die Pflicht zur Kooperation mit Behörden und Rechtsvertretern. Die Vernehmlassungsvorlage setzt damit bis auf diese Kooperationspflicht die wesentlichen Anliegen der Motion um.
Motion 25.3344 Rosenwasser «Nationale Stelle zur Kontrolle und Evaluation der Re- gulierung von Kommunikationsplattformen»: Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine nationale Stelle zur Kontrolle und Evaluation der Regulierung von Kommunikations- plattformen und Suchmaschinen aufzubauen. Diese soll die Auswirkungen der Markt- und Informationsmacht der grossen Plattformen, insbesondere hinsichtlich ihrer demo- kratiepolitischen, grundrechts- und gesellschaftsrelevanten Konsequenzen, untersu- chen und mögliche staatliche Handlungsfelder identifizieren. Die Vernehmlassungsvor- lage begegnet dem Anliegen dieser Motion insoweit, als dass die sehr grossen Kom- munikationsplattformen und sehr grossen Suchmaschinen zu mehr Transparenz ver- pflichtet werden, z. B. in Bezug auf die systemischen Risiken ihrer Dienste für die Ge- sellschaft (z. B. allfällige negative Folgen für die Meinungsfreiheit der Nutzenden).
Postulat 25.3238 Tuosto «Verhindern, dass Algorithmen unsere Demokratie in Geisel- haft nehmen»: Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzule- gen, in dem mögliche Massnahmen gegen den verzerrten Einfluss bestimmter Algo- rithmen auf die demokratischen Prozesse in der Schweiz dargelegt werden. Mit der Vernehmlassungsvorlage wird den Anliegen des Postulats teilweise Rechnung getra- gen: So werden Anbieterinnen von sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen etwa die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme bekannt- geben und zur Nutzung der Empfehlungssysteme mindestens eine Option zur Verfü- gung stellen müssen, die nicht auf Profiling nach Artikel 5 Buchstabe f des Daten- schutzgesetzes vom 25. September 2020 (DSG, SR 235.1) beruht. Zudem werden die Anbieterinnen dazu verpflichtet werden, eine Bewertung der systemischen Risiken vor- zunehmen, die von ihren Diensten für die Gesellschaft in der Schweiz ausgehen (z. B. allfällige negative Folgen für die Grundrechte der Nutzenden, für die öffentliche Mei- nungsbildung und für Wahl- und Abstimmungsprozesse). Gestützt auf ein Datenzu- gangsrecht für die Forschung können die systemischen Risiken für die Schweiz unab- hängig erforscht werden. Die Anbieterinnen müssen sich schliesslich jährlich einer