Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten
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Evaluation durch eine unabhängige Evaluationsgesellschaft unterziehen, welche die Anbieterinnen in Bezug auf die Einhaltung der vorgesehenen Pflichten überprüft und darüber Bericht erstattet.
Auch in Interpellationen10 und in der Fragestunde11 wurde die Regulierung von Kom- munikationsplattformen thematisiert. Zudem wurde die parlamentarische Initiative 25.439 Mahaim «Kommunikationsplattformen. Das Parlament muss wieder die Kon- trolle übernehmen» eingereicht: Diese parlamentarische Initiative legt einen vollständig ausgearbeiteten Entwurf zu einem Gesetz über Kommunikationsplattformen vor.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Mit dem DSA will die EU ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld schaffen. Zu diesem Zweck wurden mit der als Verordnung ausgestalteten Re- gelung neue Sorgfaltspflichten und Transparenzanforderungen für Anbieterinnen von Vermittlungs- und Hosting-Diensten, Online-Plattformen, sehr grossen Online-Plattfor- men und sehr grossen Online-Suchmaschinen eingeführt. Die neuen Pflichten betref- fen unter anderem die Schaffung von Melde- und Abhilfeverfahren, die deutliche Kenn- zeichnung von Werbung, die Darlegung der Parameter von Empfehlungssystemen so- wie die Bewertung und Minderung der systemischen Risiken. Für den Vollzug sieht der DSA eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Koordinatoren der Mitgliedstaa- ten für digitale Dienste und der Europäischen Kommission vor.
Im Jahr 2023 wurde mit dem Online Safety Act auch im Vereinigten Königreich ein Gesetz zur Regulierung der Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen verab- schiedet. Wie die europäische Gesetzgebung sieht auch dieses Gesetz unter anderem Sorgfaltspflichten für Anbieterinnen von Plattformen und Suchmaschinen vor und ver- pflichtet sie, rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Ausserdem werden verschiedene Rechte für Nutzerinnen und Nutzer eingeführt, deren Inhalte gelöscht worden sind.
Die vorgeschlagene Schweizer Regulierungslösung orientiert sich eng am DSA der Europäischen Union. Damit werden den betroffenen Unternehmen gleichartige Pflichten auferlegt, wie sie bereits der DSA definiert. Der Vorentwurf ist aber nicht de- ckungsgleich mit dem DSA. Der Geltungsbereich der Schweizer Regulierung ist enger gefasst als derjenige des DSA12: Während der vorliegende Vorentwurf die Anbieterin- nen sehr grosser Kommunikationsplattformen oder sehr grosser Suchmaschinen regu- liert (da nur diese aufgrund ihrer Reichweite einen bedeutenden Einfluss auf die öffent- liche Meinungs- und Willensbildung haben, vgl. Art. 2), erfasst der DSA sämtliche Ver- mittlungsdienste unabhängig von ihrer Grösse, d. h. es werden nicht nur Suchmaschi- nen und Plattformen, sondern auch Durchleitungs-Dienste, Caching-Dienste sowie alle Formen von Hosting-Diensten erfasst. Der DSA weist zudem eine höhere Regelungs- dichte auf. Er verbietet beispielsweise sämtliche Zielgruppenwerbung auf Online-Platt- formen, die sich an Minderjährige richtet, regelt Aspekte der Rechtsdurchsetzung (z. B.
10 www.parlament.ch > Interpellation 22.3157 Gysin «Bietet das Rayon- und Kontaktverbot auch den Opfern von Cybergewalt genügend Schutz?»; Interpellation 23.4502 Christ «Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes bei der bevorstehenden Plattformregulierung»; Interpellation 25.3089 Gafner «Bedrohte Meinungsfreiheit in der EU - Kritik der USA ernst nehmen», Interpellation 25.3361 Bendahan «Wie schützen wir die eidgenössischen Wahlen 2027 vor der Einmischung durch Oligarchen, Tech-Giganten und undemokratische ausländische Mächte?»; Interpellation 25.3403 Gugger «Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. Anpassung der Strategie Digitale Schweiz».
11 www.parlament.ch > Frage 23.7123 Pult «Plattformregulierung: Macht der Bundesrat vorwärts?»
12 Vgl. Art. 4 Abs. 1 Bst. b UEG.