Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/65: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) · 50 Seiten
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Ohne eigene Schweizer Regulierungslösung dürften damit wesentliche Ziele für eine demokratiegerechte öffentliche Kommunikation nicht zu erreichen sein: so etwa die Stärkung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz, die Erhöhung der Transparenz von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen und die Eindäm- mung der Verbreitung mutmasslich strafrechtlich relevanter Hassrede.
Der Geltungsbereich dieser Vorlage erfasst lediglich sehr grosse Kommunikationsplatt- formen und sehr grosse Suchmaschinen. Kleine und mittlere Unternehmen werden nicht reguliert. Für die kleinen und mittleren Unternehmen sind folglich auch keine ver- einfachten oder kostengünstigeren Regelungen vorgesehen.8
1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 20249 zur Legislaturplanung 2023– 2027 angekündigt.
1.4 Parlamentarische Vorstösse
Die Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen ist bzw. war Ge- genstand zahlreicher parlamentarischer Vorstösse. Nachfolgend werden diejenigen Vorstösse aufgezählt, denen die Vernehmlassungsvorlage zumindest teilweise Rech- nung trägt und die noch nicht erledigt sind (Stand: 22.09.2025):
Motion 25.3474 Fonio «TikTok und Co. sollen Präventions- und Schutzmassnahmen- fonds finanzieren»: Die Motion beauftragt den Bundesrat, auf Gesetzesebene Mass- nahmen zur Reduzierung systemischer Risiken durch grosse digitale Plattformbetrei- ber einzuführen. Es soll insbesondere ein System eingeführt werden, welches digitale Plattformbetreiber, die von der Nutzung Minderjähriger profitieren, zu einer Beteiligung an den Kosten von Präventions- und Schutzmassnahmen von Kindern und Jugendli- chen im Netz verpflichtet. Mit der Vernehmlassungsvorlage wird der Motion insoweit Rechnung getragen, als dass die Anbieterinnen von sehr grossen Kommunikations- plattformen oder sehr grossen Suchmaschinen dazu verpflichtet werden, eine Bewer- tung der systemischen Risiken vorzunehmen, die von ihren Diensten für die Gesell- schaft in der Schweiz ausgehen. Eine Finanzierung von Präventions- und Schutzmas- snahmen sieht die Vernehmlassungsvorlage nicht vor. Dadurch wird den Anliegen der Motion teilweise Rechnung getragen.
Motion 25.3473 Durrer «TikTok und Co. sollen Risiken ihrer Inhalte aufzeigen und mi- nimieren»: Die Motion beauftragt den Bundesrat, auf Gesetzesebene Massnahmen zur Reduzierung systemischer Risiken durch grosse digitale Plattformbetreiber einzufüh- ren. Grosse digitale Plattformunternehmen sollen insbesondere verpflichtet werden, re- gelmässig zu analysieren, inwiefern ihre Produkte und Technologien gesellschaftliche Risiken verstärken – etwa die Verbreitung illegaler oder gefährdender Inhalte, Verstösse gegen Grundrechte oder negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesund- heit – und daraufhin gezielte Massnahmen zur Risikominimierung umzusetzen. Mit der Vernehmlassungsvorlage werden die Anbieterinnen von sehr grossen Kommunikati- onsplattformen oder sehr grossen Suchmaschinen zu mehr Transparenz verpflichtet, auch in Bezug auf die systemischen Risiken für die Schweiz: Die Anbieterinnen werden
8 Vgl. Art. 4 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes vom 29. September 2023 über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG, SR 930.31).
9 BBl 2024 525. Anhang A1, Ziel 1, S. 108; Die Botschaft kann abgerufen werden unter: https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2024/525 > Allgemeine Informationen > Umfang der Veröffentlichung > Veröffentlichung durch Verweis.