Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 70 Seiten
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Im Hinblick auf mögliche Anfragen der Polizei bei den kantonalen Staatsanwaltschaften aufgrund der Einführung von Artikel 108c Absatz 3 Buchstabe a E-LFG sind entsprechende Zusammenarbeiten notwendig.
Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Delegation der Aufsicht
An der bisherigen Möglichkeit und den Voraussetzungen, um die Aufsicht an geeignete Organisationen zu übertragen, ändert sich nichts. Entsprechend sind auch hier keine Auswirkungen zu erwarten.
Aufsichtskompetenzen des BAZL
Keine Auswirkungen.
Unfalluntersuchung
Keine Auswirkungen.
Anpassung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung
Keine Auswirkungen.
Sachplan Verkehr (SIL) und Verwertung von Fundgegenständen
Keine Auswirkungen.
Betriebskonzession und Beschaffungsrecht
Dass die Erteilung einer Betriebskonzession nicht als öffentlicher Auftrag nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) gilt, führt dazu, dass die Vergabe dieser Konzessionen dem wirtschaftlichen Wettbewerb entzogen bleibt. Die vorliegende Ausnahmebestimmung ändert an den Verhältnissen nichts, da die Betriebskonzessionen für Flughäfen auch vor der Revision des BöB nicht in deren Anwendungsbereich gefallen sind.
Bestandesschutz für Landesflughäfen
Keine Auswirkungen.
Nebenanlagen
Keine Auswirkungen.
Projektierungszonen
Keine Auswirkungen.
Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen auf ausländische Flugsicherungs-
dienstleistungserbringende
Die gewonnene operationelle Flexibilität von Skyguide und die daraus resultierende potenziell bedeutende Rationalisierung und die höhere Kosteneffizienz bei der Erbringung von Flugsicherungsdienstleistungen sollten sich positiv auf die Flugsicherungsgebühren in der Schweiz und die Konkurrenzfähigkeit von Skyguide im europäischen Umfeld auswirken.
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