Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 70 Seiten

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Im Hinblick auf mögliche Anfragen der Polizei bei den kantonalen Staatsanwaltschaften aufgrund der Einführung von Artikel 108c Absatz 3 Buchstabe a E-LFG sind entsprechende Zusammenarbeiten notwendig.

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Delegation der Aufsicht

An der bisherigen Möglichkeit und den Voraussetzungen, um die Aufsicht an geeignete Organisationen zu übertragen, ändert sich nichts. Entsprechend sind auch hier keine Auswirkungen zu erwarten.

Aufsichtskompetenzen des BAZL

Keine Auswirkungen.

Unfalluntersuchung

Keine Auswirkungen.

Anpassung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung

Keine Auswirkungen.

Sachplan Verkehr (SIL) und Verwertung von Fundgegenständen

Keine Auswirkungen.

Betriebskonzession und Beschaffungsrecht

Dass die Erteilung einer Betriebskonzession nicht als öffentlicher Auftrag nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) gilt, führt dazu, dass die Vergabe dieser Konzessionen dem wirtschaftlichen Wettbewerb entzogen bleibt. Die vorliegende Ausnahmebestimmung ändert an den Verhältnissen nichts, da die Betriebskonzessionen für Flughäfen auch vor der Revision des BöB nicht in deren Anwendungsbereich gefallen sind.

Bestandesschutz für Landesflughäfen

Keine Auswirkungen.

Nebenanlagen

Keine Auswirkungen.

Projektierungszonen

Keine Auswirkungen.

Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen auf ausländische Flugsicherungs-

dienstleistungserbringende

Die gewonnene operationelle Flexibilität von Skyguide und die daraus resultierende potenziell bedeutende Rationalisierung und die höhere Kosteneffizienz bei der Erbringung von Flugsicherungsdienstleistungen sollten sich positiv auf die Flugsicherungsgebühren in der Schweiz und die Konkurrenzfähigkeit von Skyguide im europäischen Umfeld auswirken.

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