Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/69: Änderung des Luftfahrtgesetzes · 70 Seiten
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Durch die Erhöhung des Bussenrahmens und der Möglichkeit, bis zu einem Bussenbetrag von 10'000 Franken die Unternehmung ins Recht zu fassen, reduziert sich der Aufwand des BAZL beträchtlich: Es werden zeit- und kostenintensive Voruntersuchungen vermieden und das Verfahren wird beschleunigt.
Konzessionsentzug
Keine Auswirkungen.
Gerichtsbarkeit
Diese Ausweitung der Bundesgerichtsbarkeit stellt eine weitere Aufgabe für die Strafverfolgungsbehörden des Bundes dar. Die BA und die Bundeskriminalpolizei werden im Hinblick auf die Umsetzung der Motion noch nicht näher definierte ressourcentechnische Anpassungen vornehmen.
Umsetzung Just Culture / Redlichkeitskultur
Art. 20 LFG und Art. 91ter
Aufgrund des Umstands, dass die Bundesanwaltschaft in der Mehrheit der Fälle unabhängig von einer Meldung gemäss Verordnung (EU) Nr. 376/2014 von einem Vorfall Kenntnis erhält und Ereignismeldungen daher im ordentlichen Strafverfahren nur eine geringe Rolle spielen, wird die vorliegende Revision keine signifikanten Auswirkungen auf die Anzahl und Führung von ordentlichen Strafverfahren durch die Bundesanwaltschaft nach sich ziehen.
Bezüglich der Verwaltungsstrafverfahren in der Kompetenz des BAZL ergeben sich keine Veränderungen, da das Amt die Just Culture Prinzipien bereits anwendet.
Art. 237 nZiff. 3 StGB
Die nZiff. 3 von Artikel 237 StGB wird zu einer vermehrten Einstellung von Verfahren bei den ordentlichen Strafverfolgungsbehörden führen. Die Vorlage wird überdies aufgrund der lex mitior Regelung von Artikel 2 Absatz 2 StGB einmalig die Einstellung einzelner hängiger Verfahren bewirken.
Alkoholkontrollen durch die Flugplatzhalterin oder den Flugplatzhalter
Keine Auswirkungen.
Datenbearbeitung und Zugriffsrechte
Neu werden gemäss Artikel 107a Absatz 3 Buchstabe bbisund Bst. g E-LFG Personendaten bearbeitet betreffend Entwicklungsbetriebe und Hersteller, Bevollmächtigte des Herstellers, Einführer und Händler von unbemannten Luftfahrzeugen.
Verwendung von biometrischen Daten
Keine Auswirkungen.
Abweichung vom Öffentlichkeitsgesetz
Bei entsprechenden BGÖ-Gesuchen kann künftig auf die neue Bestimmung im LFG verwiesen werden. Es entfallen daher längere Schriftenwechsel mit den Gesuchstellenden und gegebenenfalls Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), in welchen bisher jeweils im Sinne der Ausführungen zu Artikel 107c Absatz 2 LFG argumentiert wurde.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen des Luftsicherheitspersonals
Der Zugriff im Abrufverfahren auf die Datenquellen des Bundesamtes für Polizei sowie des Staatssekretariats für Migration gemäss Artikel 108c Absatz 2 Buchstabe b E-LFG bedingt eine Anpassung der
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