Erläuternder Bericht-3,4

Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 11 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Revision vom Mai 2025 der Rohrleitungsverordnung und der Rohrleitungssicherheitsverordnung

Die RLV und die RLSV sollen also teilweise revidiert werden, um sie einerseits an die künftige Nutzung von Wasserstoff anzupassen und andererseits redaktionell und strukturell so zu ändern, dass sie den Herausforderungen dieses Energieträgers besser gerecht werden.

2.2 Cybersicherheit

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützen die Entwicklung einer flexiblen und effizienten Energieversorgung. Zu diesem Zweck werden sie zunehmend zur Überwachung und Steuerung von Versorgungsnetzen und bei der Energieerzeugung eingesetzt. Sie tragen zwar zur Optimierung bei, vergrössern aber auch die Angriffsfläche für Cyberkriminelle und stellen somit neue Risiken dar.

Die Sicherheit der Energieversorgung ist von strategischer Bedeutung. Ihr sicherer Betrieb garantiert den Schutz wichtiger Rechtsgüter. Unser sozioökonomisches System ist so stark von der Energie abhängig, dass ein schwerwiegender Ausfall der Erzeugung oder der Verteilung gravierende Folgen hätte. Die Bedrohung eines Cyberangriffs auf die Energienetze hat deutlich zugenommen und ist heute höchst realistisch.

Die Nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI)2 und die neue Nationale Cyberstrategie (NCS)3 sehen geeignete Massnahmen vor, um die allgemeine Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu erhöhen. Die NCS fordert die Verbreitung und Einhaltung bestehender gemeinsamer Standards. Darüber hinaus sieht sie die Ausarbeitung und falls nötig die Annahme von sektorspezifischen Regelungen vor.

Infolge der Einführung von Artikel 39a der Rohrleitungssicherheitsversorgung am 4. Juni 2021 (RLSV; SR 746.12) hat die Gasbranche ihren Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Gasversorgung (IKT-Minimalstandard G1008) überarbeitet. Aufgrund der zunehmenden Bedrohungen und angesichts der grossen Unterschiede bei der Umsetzung der Cybersicherheit ist es zwingend notwendig, diesen neuen Branchenstandard verbindlich zu erklären.

Der neue IKT-Minimalstandard G1008 wurde von einer Arbeitsgruppe mit Experten aus dem Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (SVGW), dem Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG), dem BFE, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), dem Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat (ERI) und mit weiteren Vertretern der Schweizer Gasunternehmen entwickelt. Der Standard wurde einer brancheninternen Konsultation unterzogen und anschliessend im Mai 2024 veröffentlicht. Er ist kostenlos auf der Webseite des SVGW zugänglich4.

2.2.1 IKT-Minimalstandard G1008

Der IKT-Minimalstandard G1008 basiert auf dem IKT-Minimalstandard5, welcher für Betreiber kritischer Infrastrukturen eine Reihe von Massnahmen festlegt und ein wichtiges Instrument ist, um den Schutz vor Cyberangriffen zu gewährleisten. Er enthält 108 Massnahmen, die in 23 Kategorien unterteilt sind. Die organisatorische Maturität der Cybersicherheit in einem Unternehmen kann mit Hilfe dieser Struktur bewertet und verbessert werden. Die Anwendung gemeinsamer Standards und Prinzipien erleichtert die Weitergabe bewährter Verfahren, den Austausch von Erfahrungen und stärkt so die Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit.

2 BBI 2023 1659

3 www.ncsc.admin.ch > NCS Strategie > Nationale Cyberstrategie NCS

4 www.svgw.ch > Shop > Suchfenster: «g1008» eingeben

5 Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, «Minimalstandard zur Verbesserung der IKT-Resilienz», Bern, 2023