Erläuternder Bericht-3,4
Vernehmlassung 2024/70: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2025 · 11 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Revision vom Mai 2025 der Rohrleitungsverordnung und der Rohrleitungssicherheitsverordnung
3. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
3.1 Wasserstoff
Die geplanten Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen. Die leichte Zunahme des Arbeitsaufwands beim Bund kann mit den bestehenden personellen Ressourcen abgedeckt werden. Für die Kantone wird die neue Kompetenzverteilung zu einem geringfügigen Anstieg des Arbeitsaufwands führen.
3.2 Cybersicherheit
Zur Umsetzung der angestrebten Änderungen fallen bei Bund, Kantonen und Gemeinden keine nennenswerten personellen oder finanziellen Kosten an. Die vorliegende Anpassung führt nur zu einer moderaten Erweiterung des Pflichtenhefts des BFE, welche mit den bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen abgedeckt werden kann.
Der Revisionsentwurf zielt darauf ab, das Cybersicherheitsniveau der Rohrleitungsanlagen zu erhöhen. Das bietet mittel- und langfristig einen besseren Schutz vor Cyberbedrohungen, wovon letztlich Bund, Kantone und die Gemeinden profitieren. Ausfälle aufgrund von Cyberangriffen wären mit weitrechenden Kostenfolgen verbunden.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
4.1 Wasserstoff
Die geplanten Änderungen haben keine negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt oder Gesellschaft. Sie dienen dazu, die geltenden Normen anzupassen, um die vermehrte Nutzung von Wasserstoff in der Schweiz zu fördern, was den ökologischen Verpflichtungen der Schweiz bestmöglich gerecht wird.
4.2 Cybersicherheit
Die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen eines Cyberangriffs können für das Land und die Gesellschaft sehr schwerwiegend sein. Ein Cyberangriff kann gravierende Konsequenzen haben, wie der Vorfall der Colonial Pipeline7 in den Vereinigten Staaten von Amerika aufgezeigt hat. Im Allgemeinen werden die Kosten der Cybersicherheit für ein Unternehmen auf ca. 6 bis 14 % der IT-Ausgaben oder ca. 0,3 bis 0,5 % des Jahresumsatzes geschätzt. Diese Kosten müssen jedoch in Beziehung zu den Kosten eines Cybervorfalls, beispielsweise einer Erpressung durch Hacker nach einem Ransomware-Angriff, gesetzt werden, bei dem die durchschnittlichen Kosten für ein KMU auf 1,4 Millionen Franken8 geschätzt werden und für grosse Unternehmen weitaus höher liegen.
Da bereits nach bestehender Regelung entsprechende Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb zu treffen sind (Art. 39 und 39a RLSV), sollten sich keine nennenswerten Mehraufwände ergeben. Risikobewusste Unternehmen, die bereits Sicherheitsmassnahmen umgesetzt haben, werden nur geringe oder keine zusätzlichen Kosten zu tragen haben. Mit wesentlichen Auswirkungen haben nur Unternehmen zu rechnen, die entgegen den bestehenden Vorgaben in diesem Bereich bisher untätig waren.
7 https://www.energy.gov/ceser/colonial-pipeline-cyber-incident
8 Sophos, «The State of Ransomware 2021», abrufbar unter news.sophos.com/en-us/2021/04/27/the-state-of-ransomware- 2021/