Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 42 Seiten

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Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Bestimmungen im KVG und den entsprechenden Verordnungen so zu verändern, dass Krankenversicherer und Hilfsmittellieferanten die Tarife für kassenpflichtige Mittel und Gegenstände aushandeln und Tarifverträge abschliessen. Diese MiGeL-Verträge sollen den Bestimmungen zur Genehmigung und zur Festsetzung aufgrund von Artikel 46 Absatz 4 und Artikel 47 KVG unterliegen.

Mit der hier erläuterten Vorlage würde der bestehende Mechanismus der Vergütung von Produkten der MiGeL weiterentwickelt. Neue tarifvertragliche Regelungen stehen vorliegend jedoch nicht im Vordergrund.

Motion Humbel Näf 05.3523 «Wettbewerb bei den Produkten der Mittel- und Ge-

genständeliste (MiGeL)»

Die Motion beauftragt den Bundesrat, im KVG die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Preise bei den Produkten der MiGeL vertraglich auszuhandeln sind und die Krankenversicherer Produkte einzig gestützt auf einen vertraglich ausgehandelten Preis zwischen den Leistungserbringern und den Krankenversicherern bzw. deren Verbänden bezahlen müssen.

Mit der hier erläuterten Vorlage würde der bestehende Mechanismus der Vergütung von Produkten der MiGeL weiterentwickelt. Neue tarifvertragliche Regelungen stehen vorliegend jedoch nicht im Vordergrund.

Parlamentarische Initiative Humbel Ruth 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizi-

nalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste»

Die parlamentarische Initiative verlangt eine KVG-Änderung, welche vorsieht, dass die Preise für Produkte der MiGeL zwischen den Anbietern und den Krankenversicherern ausgehandelt werden. Nur wenn keine Einigung erzielt werde, solle das KVG-Verfahren zur Preisfestsetzung greifen.

Der Nationalrat hat am 15. März 2024 die Behandlungsfrist um zwei Jahre verlängert. Er möchte die Ergebnisse der Beratung zur KVG-Änderung 24.037 «Tarife der Analysenliste» abwarten, da sie einen sehr ähnlichen Ansatz im Bereich der Laboranalysen vorsieht.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Auf EU/EWR-Ebene können sich Patientinnen und Patienten auf eigenen Wunsch hin in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat behandeln lassen. Verschiedene rechtliche Instrumente regeln die Bedingungen für den Zugang zur grenzüberschreitenden