Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/76: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG); Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR · 42 Seiten
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• Anknüpfung an die in der EU geltenden Anforderungen, mit denen sich die Schweiz harmonisiert hat.
• Informationspflicht des Versicherers zum Schutz der Versicherten.
Im Hinblick auf die konkrete Umsetzung werden zahlreiche teils auch sehr technische Fragestellungen zu beantworten sein. Bei der Lösung dieser Fragen wird die Verwaltung die jeweiligen Stakeholder einbeziehen.
3.3.1 Mehrwertsteuer und Zoll
Es ist zu klären, ob und inwieweit die MWST und die Zollabgaben vom HVB gedeckt werden sollen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb diese Kosten nicht bei der Berechnung des HVB berücksichtigt werden sollen, denn beim Bezug in der Schweiz fliessen die Zollkosten und die MWST ebenfalls in den HVB ein. Spezielle Regelungen zu den Zollabgaben und der MWST sind nicht erforderlich, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind anzuwenden und ausreichend. Hingegen stellen die Kosten für den Versand von der Abgabestelle zur versicherten Person (insbesondere beim Onlinehandel) keine OKP-Leistung dar und werden nicht vergütet. Davon zu unterscheiden sind Kosten für den Versand vom Hersteller zur Abgabestelle, diese Kosten können in den Preis des Produkts einfliessen. Im Zusammenhang mit den Versandkosten wird zu beachten sein, dass die Verkaufspreise die Versandkosten in die Schweiz womöglich einschliessen resp. dass gegenüber dem Käufer ein sogenannter «kostenfreier Versand in die Schweiz» angeboten wird und die Versandkosten in der Verkaufsrechnung nicht in jedem Fall separat ausgewiesen sind.
Es wären geeignete Massnahmen zur Vermeidung einer doppelten Erstattung der ausländischen MWST zu ergreifen. Kontrollmassnahmen (z. B. Bestätigung des ausländischen Lieferanten, dass die ausländische MWST nicht erstattet wurde; Überprüfung bei der ausländischen Steuerbehörde, wenn die Erklärung des Lieferanten nicht glaubwürdig erscheint, usw.) wären allerdings mit einem potenziell hohen Verwaltungsaufwand bei den Versicherern verbunden. Eine administrativ einfache Option könnte darin bestehen, die ausländische MWST nicht zu erstatten.
3.3.2 Rechnungsstellung
Die versicherte Person reicht dem Versicherer die Rechnungen ein. Die Rechnungstellung hat gewissen Transparenzanforderungen zu genügen, die gemeinhin an Rechnungen im Gesundheitsbereich gestellt werden können und so festzulegen sind, dass die ausländischen Abgabestellen sie regelmässig und ohne weiteres erfüllen. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass zufolge zu hoher Hürden, der Bezug im EWR kaum genutzt werden dürfte. Der anwendbare Wechselkurs ist jener im Zeitpunkt des Leistungsbezugs.
3.3.3 Bestimmung der Mittel und Gegenstände für den Bezug im EWR
Die Positionen der MiGeL lassen sich in Bezug auf die Umsetzung der Vorlage in zwei Produktkategorien unterteilen. Die eine Kategorie umfasst Mittel und Gegenstände, de-