Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 45 Seiten

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Swiss HePa fordert die frühzeitige Einbindung der Patientenorganisationen in die Ausgestaltung der Meldeprozesse, eine klare, verständliche Ausgestaltung des Widerspruchsrechts, die datenschutzkonforme Nutzung der Daten für Forschung zu seltenen Lebererkrankungen und Leberkrebs sowie die Umsetzung im Einklang mit dem Swiss Health Data Space und dem Programm DigiSanté. Orphanet hebt die Bedeutung hochwertiger Kodierung mit ORPHAcodes hervor, um die Datenqualität zu gewährleisten und den Bedarf an nachträglichen Qualitätskontrollen zu verringern.

4.14 Artikel 14 Anfragen zur Teilnahme an Forschungsprojekten und Selbsthilfegruppen

Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, FMCH, IG SK, MGR, pädiatrie schweiz, SRSK und SwissPedNet begrüssen, dass mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit verankert wird, Patientinnen und Patienten für die Teilnahme an Forschungsprojekten anzufragen und zu Selbsthilfegruppen einzuladen. IG SK hebt hervor, dass die Teilnahme an Forschungsprojekten für Betroffene oft die einzige Chance auf Zugang zu neuen Therapien darstelle.

Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, KiKR, pädiatrie schweiz, SRSK und SwissPedNet schlagen für Artikel 14 Absätze 1 und 2 eine alternative Formulierung in Anlehnung an Artikel 9 vor und empfehlen einen neuen Absatz 3, wonach die Registrierungsstelle auch behandelnde Personen und Institutionen einbeziehen können soll. Dies schliesse eine Lücke, da Informationen über Vertrauenspersonen effizienter und mit weniger Datenschutzrisiken weitergegeben werden könnten. pädiatrie schweiz und SRSK schlagen zusätzlich eine «kann-Formulierung» vor, damit die Registrierungsstelle nicht gezwungen sei, unethische Anfragen durchzuführen.

FMCH betont, dass jede Kontaktaufnahme zu Forschungszwecken eine informierte Einwilligung voraussetze. SPHN beantragt, dass Patientinnen und Patienten das Ersuchen auf Anschluss an eine Selbsthilfegruppe an Drittpersonen delegieren können sollen. MaRaVal und pharmaSuisse beantragen, die Beschränkung auf Personen mit derselben Krankheit zu streichen, da krankheitsübergreifende Selbsthilfegruppen sinnvoll seien und die Seltenheit die Bildung genügend grosser Gruppen oft verunmögliche.

IG SK und Interpharma weisen darauf hin, dass als Forschung auch Forschung der pharmazeutischen Industrie zu verstehen sei. Interpharma fordert, den Konnex zu DigiSanté sicherzustellen und betont, dass die Anfrage an Patientinnen und Patienten künftig automatisiert erfolgen müsse, etwa über das elektronische Gesundheitsdossier.

4.15 Artikel 15 Weitere Aufgaben

CH-PCD, Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, KiKR, pädiatrie schweiz, SRSK und SwissPed-Net beantragen, die Kann-Formulierung in Artikel 15 Absatz 1 durch eine obligatorische Regelung zu ersetzen. Epidemiologische Auswertungen, Monitoring und Berichterstattung sollen als verbindliche Aufgaben gesetzlich festgelegt werden, da ohne regelmässige Auswertungen die Datenqualität gefährdet werde und sich Fragen nach der Verhältnismässigkeit der Datenerhebung stellten.

Expertengruppe Kinder- und Jugendmedizin, pädiatrie schweiz, SRSK und SwissPedNet weisen zudem darauf hin, dass die Registrierungsstelle gemäss Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b nur Diagnosedaten erhalte und eine fundierte Qualitätsbewertung damit nicht möglich sei. Die Registrierungsstelle solle Zugang zu den Daten der Datenkoordinationsstelle erhalten oder die Aufgaben müssten dieser übertragen werden.

FMCH, FMH, SGED, SGK, SGP und SGPED sehen in der Veröffentlichung epidemiologischer Auswertungen einen Widerspruch zum Gesetzeszweck. FMCH beantragt die Streichung oder Anpassung von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe d. SGPath ergänzt, dass bei sehr seltenen Krankheiten Rückschlüsse auf Einzelpersonen stets möglich seien und der Persönlichkeitsschutz höher zu gewichten sei.