Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/78: Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung seltener Krankheiten · 45 Seiten
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administrative Verzögerungen durch zu viele Klärungen zwischen Bund und Kantonen unbedingt zu vermeiden sind.
FMCH fordert, dass keine indirekte Kostenabwälzung auf Leistungserbringende erfolgt.
MaRaVal fragt, wie bestehende Bundesbeiträge bei Anwendung von Artikel 30 Absatz 3 berücksichtigt werden. AG bittet um Klärung, ob die genannten Kantone die Standortkantone der unterstützenden Organisationen sind oder ob es sich um Kantone handelt, die freiwillig Beiträge leisten.
VD drängt darauf, dass die Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Er weist zudem darauf hin, dass es für einige wirtschaftlich schwächere Kantone schwierig sein könnte, ihren – wenn auch bescheidenen – Anteil zu tragen.
FDP hält fest, dass die Pflicht zur kantonalen Kofinanzierung grundsätzlich eine gute föderale Balance schafft und weisst gleichzeitig auf eine möglicherweise erschwerte Umsetzung hin, wenn einzelne Kantone ihren Anteil nicht leisten. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, spricht sich FDP für eine Regelung aus, die sicherstellt, dass der Bund seinen Beitrag auch dann leisten kann, wenn kantonale Zusagen verzögert erfolgen.
SGB begrüsst die Mitfinanzierung durch die Kantone; aufgrund der Kompetenzaufteilung im Gesundheitsbereich wäre auch eine ausschliessliche Kantonsfinanzierung gerechtfertigt. Bei der vorgesehenen Aufteilung brauche es einen praktikablen Umsetzungsmechanismus: Der kumulierte Kantonsbeitrag müsse zwingend dem Bundesbeitrag entsprechen (anteilsmässige Beteiligung aller Kantone), und national tätige Organisationen müssten unkompliziert Zugang zu den kantonalen Mitteln erhalten – idealerweise koordiniert über die GDK. Entsprechende gesetzliche Anpassungen seien bereits für die Botschaft zu prüfen.
NE äussert Bedenken zur erwarteten Mitfinanzierung durch die Kantone von mindestens 50 % ohne klar definierte Obergrenze. Vor dem Hintergrund, dass Diagnose und Behandlung dieser Krankheiten ausserhalb der OKP eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können, fordert NE Klärungen zu dieser finanziellen Frage.
4.31 Artikel 31 Verfahren und Bemessung
Vifor fordert einen transparenten Prozess, der in den Ausführungsbestimmungen geregelt werde.
FMCH, FMH, SGED, SGK, SGP, SGPED und SGPath beantragen, dass die Gesuche um Finanzhilfe beim BFS statt beim BAG einzureichen seien und das BFS über deren Gewährung entscheide. Das BFS bringe die wissenschaftliche Expertise und Datenkompetenz mit, die für den in der Vorlage geregelten Finanzfluss erforderlich seien. pharmaSuisse beantragt ebenfalls, das BFS als zuständige Stelle vorzusehen.
IG SK und NPSuisse beantragen, das Verfahren für die kantonalen Finanzhilfen über die GDK zu koordinieren. Eine separate Beschlussfassung in 26 Kantonen wäre ineffizient; ein kombiniertes Gesuch an Bund und Kantone mit mehrjähriger Laufzeit sei vorzuziehen. Der genaue Prozess sei verbindlich in der Verordnung festzulegen. TG weist darauf hin, dass im Entwurf eine klare Abgrenzung der bundes- und kantonalen Zuständigkeiten fehle, was in der Vollzugsverordnung zu konkretisieren sei.
RDAF und VAS beantragen, in Artikel 31 Absatz 2 einen transparenten Prozess vorzusehen und die relevanten Akteure, darunter Patientenorganisationen, in die Ausarbeitung der Vorschriften gemäss Absatz 3 einzubeziehen. ZG fordert, dass der Bund die Finanzierung vollständig übernehme; bei kantonaler Mitfinanzierung sei die Koordination zu regeln und den Kantonen ein Mitspracherecht einzuräumen.