Vorlage

Vernehmlassung 2024/79: Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) · 11 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

3Die Betreiberinnen der Plattformen nach Artikel 1 können für Mitglieder von Be- hörden andere Authentifizierungsdienste nutzen, wenn diese ein angemessenes Schutzniveau bieten.

Art. 9 Profile

1Die Plattformen müssen es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglichen, in ihrem Benutzerkonto mehrere Profile anzulegen.

2Die Profile von Behörden müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

a. Name der Behörde;

b. Postadresse;

c. Bezeichnung ihres Siegels.

3Die Profile der übrigen Benutzerinnen und Benutzer müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

a. bei natürlichen Personen: Vorname, Name, Geburtsdatum sowie Postadresse;

b. bei Organisationen: Name oder Firma und Postadresse.

4Die Profile von natürlichen Personen, die zur elektronischen Übermittlung verpflich- tet und für eine Organisation tätig sind, müssen zusätzlich zu den Angaben nach Ab- satz 3 Buchstabe a den Namen oder die Firma der Organisation enthalten.

Art. 10 Schnittstelle

Der technische Zugang über eine Schnittstelle gilt als Berechtigung nach Artikel 24 Absatz 1 BEKJ.

Art. 11 Bestätigung und Entzug der Berechtigungen

1Die Plattformen fordern ihre Benutzerinnen und Benutzer mindestens einmal pro Jahr auf, die von ihnen erteilten Berechtigungen zu bestätigen.

2Nicht bestätigte Berechtigungen werden drei Monate nach der Aufforderung auto- matisch entzogen. Die betroffenen Benutzerinnen und Benutzer werden darüber in- formiert.

5. Abschnitt: Datenschutz, Datensicherheit und Virenprüfung

Art. 12 Maximale Aufbewahrungsfrist für Dokumente und Quittungen

1Die auf einer Plattform gespeicherten Dokumente und Quittungen werden sechs Mo- nate nach der Entgegennahme beziehungsweise nach der Erstellung automatisch ver- nichtet.

2Stehen Dokumente zur Akteneinsicht zur Verfügung, so bestimmt die verfahrenslei- tende Behörde, wie lange die Dokumente auf der Plattform abrufbar sind. Nach Ab- lauf der Frist werden die Dokumente automatisch vernichtet.