Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/79: Verordnung über die elektronische Kommunikation in bundesrechtlichen Justiz- und Verwaltungsverfahren (VEKJ) · 40 Seiten
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Angabe des Siegelnamens einem anderen Zweck. Wenn Behörden Zustellungen täti- gen, sind sie verpflichtet, ihre Mitteilung mit einem elektronischen Siegel zu versehen. Mit der Hinterlegung der Bezeichnung ihres Siegels im Profil können die Plattformen prüfen, ob mindestens ein Dokument mit dem korrekten Siegel versehen ist (vgl. Art. 22 Abs. 2 BEKJ).
Als Bezeichnung des Siegels dient das «Common Name» (CN) Feld in den Zertifika- ten. Der CN ist ein entscheidender Bestandteil von X.509-Zertifikaten und dient als primäre Kennung für den Zertifikatsinhaber. Sein Zweck und seine Verwendung vari- ieren je nach Zertifikatstyp. Bei SSL/TLS Zertifikate muss der CN genau mit dem Do- mänennamen der Webseite übereinstimmen. In Bezug auf Siegelung von Dokumen- ten enthält der CN den Namen der Organisation.
Natürliche Personen müssen Vornamen, Namen, Postadresse und Geburtsdatum an- geben. Bei Organisationen ist der Name oder die Firma sowie die Postadresse anzu- geben. Mit diesen Angaben kann eine Falschzustellung faktisch ausgeschlossen wer- den.
Legt eine Person ein Profil an, mit welchem sie in der Funktion handelt, die dem Obli- gatorium untersteht, dann gibt sie ihre allfällige Organisationszugehörigkeit und ge- schäftliche Postadresse an. In der Anwaltschaft ist es üblich, dass auch der Name der Anwaltskanzlei gegen aussen getragen wird – insbesondere bei Schreiben wird oft das «Kanzleipapier» verwendet.
Organisationen im Sinne von Absatz 3 und 4 können juristische Personen sein, aber auch andere Organisationsformen wie einfache oder kollektive Gesellschaften. Be- sonders Anwaltskanzleien sind oft als einfache oder kollektive Gesellschaften ausge- staltet.
Gehört das Profil einer natürlichen Person, so ist aufgrund von AGOV die Identität dieser Person bestätigt. Bei Organisationen gibt es keinen solchen Prozess – der Name der Organisation und die Vertretungsberechtigung wird nicht geprüft, allerdings ist bei einer Organisation immer eine verantwortliche Person eingetragen. Beim Er- stellen solch eines Organisationsprofils ist es die natürliche Person, der das Konto gehört. Dies kann nachträglich geändert werden, wobei auch die Einwilligung der neuen verantwortlichen Person notwendig ist. Die Behörden werden zukünftig, wie bereits auch heute, im Rahmen der Verfahren zu prüfen haben, ob die entsprechende Organisation besteht und ob die Vertretungsvollmacht gegeben ist.
Art. 10 Schnittstelle
Der Zugang über die Schnittstelle erfolgt über ein API-Token – einem sicheren, alpha- numerischen Schlüssel. Das API-Token funktioniert wie ein digitales Passwort, das speziell für maschinelle Kommunikation zwischen Anwendungen oder Diensten gene- riert wird, ohne dass sensible Benutzerdaten geteilt werden müssen. Solche Tokens werden häufig eingesetzt, um sichere und kontrollierte Zugriffe zu ermöglichen.