Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/80: Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (Kosten- und Qualitätsziele) · 41 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht

Interpharma fordert, dass zum Umsetzungskonzept für die Kostenziele eine Vernehmlassung durchgeführt werde und schlägt Ergänzungen der bei der Festlegung der Kostenziele zu beachtenden Faktoren (Art. 75a Abs. 2 KVV) vor.

mfe und Pädiatrie Schweiz sind der Meinung, dass Auf Verordnungsebene inhaltlich vorzusehen sei, dass die Festlegung der Kosten- und Qualitätsziele nach Anhörung der Leistungserbringer, der Versicherer und der Versicherten festzulegen seien.

OPS begrüsst insbesondere, dass die wirtschaftliche Entwicklung und die Lohn- und Preisentwicklung in Zukunft ebenfalls in Betracht gezogen werde.

Ospita weist darauf hin, dass die Messgrösse – gerade im Hinblick auf die entsprechende Planungsmöglichkeit der Kantone – eindeutig definiert werden sollte und möchte Absatz 2 mit der regionale und/oder sektorspezifische Besonderheiten und Unterschiede, und die Folgeaufwände der Regulierung durch Bund und Kantone. Es wäre auszuführen, wie eine solche Koordination zwischen quantitativen (Kostenziele) und qualitativen Grössen (Qualitätsziele) gelingen soll.

Pharmasuisse stellt fest, dass sich der Gesetzestext und der Verordnungsentwurf wiederholt auf «Kostenziele» beziehen, ohne jedoch klarzustellen, in welcher Form oder anhand welcher Messgrössen diese konkret festgelegt werden sollen. Um eine verlässliche Planungsgrundlage für die Kantone zu gewährleisten und eine effektive Steuerung zu ermöglichen, sei eine eindeutige und transparente Festlegung dieser Parameter unerlässlich. Weitere Faktoren wie regionale und sektorspezifische Unterschiede sowie strukturelle Gegebenheiten und zusätzliche finanzielle Belastungen, die durch regulatorische Vorgaben von Bund und Kantonen entstünden, sollten zusätzlich einbezogen werden. Eine klare methodische Herleitung sei erforderlich, um eine kohärente und praxisnahe Verknüpfung sicherzustellen, ohne dass einseitig auf die Kosten fokussiert werde.

Gemäss Physioswiss sollte die Aufzählung in Absatz 2 abschliessend sein.

Dem SBK zufolge ist die Koordination der Kostenziele von zentraler Bedeutung. Die unterschiedlichen Ausgabenbereiche dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es müsse sichergestellt sein, dass eine übergeordnete Strategie verfolgt werde. Wenn beispielsweise ein politisches Ziel darin bestehe, mehr ambulante Leistungen zu fördern und dadurch die Kosten im ambulanten Sektor steigen, dürfe dies nicht zu Nachteilen bei der Festlegung der Kostenziele für diesen oder nachgelagerte Bereiche führen. Der SBK begrüsst, die Anhörung aller Akteuren, die Tatsache, dass Kostenziele in Verbindung mit Qualitätszielen festgelegt werden sollten und die Einführung eines Monitorings, das sicherstelle, dass die medizinische Versorgungsqualität mindestens erhalten bleibe und die Versorgungssicherheit gewährleistet werde. Es müsse sichergestellt sein, dass eine übergeordnete Strategie verfolgt werde.

Die SGDV ist dagegen.

Schweizerischer Hebammenverband schlägt vor « Effizienzpotential» mit «Versorgungsituation» zu ersetzen und das Wort «namentlich» zu streichen.

Die Spitex Schweiz begrüsst den Hinweis auf eine qualitativ hochwertige und zweckmässige Gesundheitsversorgung. Allerdings werde in Artikel 75a Absatz 2 die Pflege nicht ausreichend berücksichtigt. Deren Kostenentwicklung hängt nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren ab, sondern auch von demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen wie der Zunahme von Einpersonenhaushalten oder der Multimorbidität im Alter. Der medizinisch-technische Fortschritt bringt zudem in der Pflege kaum Effizienzgewinne, da viele Tätigkeiten nicht digitalisierbar seien. Wichtig sei auch, dass sowohl Preis- als auch Mengenentwicklungen in die Kostenziele einbezogen werden. Eine Koordination mit den Qualitätszielen sei nötig, um einseitige Analysen zu vermeiden. Deshalb sollten auch Entwicklungen wie der demografische Wandel, die Verlagerung in den ambulanten Bereich, Krisen oder sozialpolitische Trends in den Gesamtzielen verankert werden.

Gemäss der VAKA müssten zusätzlich zu Wirtschaftsentwicklung und medizinisch-technischem Fortschritt, demografische Veränderungen, Patientenverhalten sowie politisch gewollte Strukturveränderungen (z.B. ambulant vor stationär) berücksichtigt werden.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Gemäss prio.swiss sei die Einführung von neuen Begriffen wie insbesondere „notwendige Kosten“ zur Deckung (...), «medizinischer Bedarf» und «qualitativ hochstehend und zweckmässig» nicht nachvollziehbar. prio.swiss ist mit der Aufnahme des Effizienzpotentials grundsätzlich einverstanden. Dieser Begriff sei klar zu definieren auch im Sinne einer vernünftigen Operationalisierung. Generell sei festzuhalten, dass die Fixierung von Vierjahreszielen kaum praktikabel und mit vielen Ungewissheiten verbunden sei.