Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/9: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk · 15 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

Suissedigital fordert zudem, dass beim Festlegen der DNS-Sperren vorgängig eine Konsultation bei den Mobilfunkkonzessionärinnen durchgeführt werden soll und eine genaue Beschreibung, wie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Sperrliste vorgenommen werden.

Nationalrat F. Grüter, die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als auch swico verweisen darauf, dass bei der Erstellung der Liste der zu sperrenden Domains nebst dem Volumen des Datenverkehrs insbesondere auch die gesellschaftliche Relevanz der einzelnen Webseiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung berücksichtigt werden muss. Dies gilt besonders für Kommunikations- und Informationsplattformen sowie für swico zusätzlich die Messenger-Funktionen auf Apps und Plattformen. Seitens swico muss zudem bei den Verordnungsunterlagen präzisiert werden, auf Basis welcher technischen Parameter, aus welchen Quellen und über welchen Zeitraum eine Einschätzung bezüglich Datenvolumen vorgenommen wird. Die SRG betont hierbei, dass die konzessionierten und der Bekanntmachungspflicht nach Art. 8 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) unterliegenden Veranstalter in jedem Fall von einer DNS-Sperre ausgenommen werden müssen und folglich das SRG-Angebot nicht unter die DNS-Sperre fällt.