Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/9: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk · 15 Seiten

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2.1 Kantone

Es haben sich im Rahmen der Vernehmlassung alle Kantone ausser der Kanton Tessin sowie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) geäussert. Die Grundhaltung der Stellungnehmenden war grundsätzlich annehmend. Die Kantone Freiburg, Luzern, Schaffhausen und Schwyz erachten die geplante Regelung des Verordnungsentwurfs als sinnvoll und verzichten darauf Ergänzungen oder Änderungen vorzunehmen.

Der Kanton Zürich begrüsst explizit, dass bei der Verordnung die Auswahl der zu sperrenden Domains sich nach der Intensität des Datenverbrauchs bemisst, der insbesondere durch das Video-Streaming verursacht wird. Auch der Kanton Aargau erachtet die vorgesehenen Massnahmen als sinnvoll und begrüsst insbesondere den Einbezug der betroffenen Telekommunikationsbranche, deren Konzept als Grundlage für die Verordnung dient.

Mehrere Kantone kritisieren, dass keine konkreten Angaben über die Abschätzungen der erwarteten Energieeinsparungen durch die geplanten Massnahmen der Verordnung vorliegen. Dies erschwere dadurch eine umfassende Bewertung der Effektivität der vorgeschlagenen DNS-Sperren und Frequenzbandabschaltungen (AI, AR, BE, BS, GE, GL, NW, SO, SG, TG, UR, VD, ZG).

Gewisse Kantone hinterfragen dabei zudem, ob die vorgeschlagene Reduktion des Datenverkehrs mittels DNS-Sperren effektiv sei und dadurch Frequenzbänder deaktiviert werden können, ohne die flächendeckende Funktionalität des Mobilfunks zu beeinträchtigen (BS, GL, SO, UR).

Der Kanton Genf hält es für unerlässlich, dass die Vollzugsbehörden, das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), über umfassende Kontrollmöglichkeiten verfügen, um die Effektivität der Massnahmen zwischen allen Konzessionären zu gewährleisten.

Die Kantone Obwalden und Zürich merken an, dass der erläuternde Bericht nicht ausreichend darlegt, wie sich die vorgesehenen Massnahmen auf das Kommunikationskonzept der Behörden in einer Krisenlage auswirken. In diesem Zusammenhang eignen sich im Bewirtschaftungsfall die sozialen Medien als Kanal zur Verbreitung behördlicher Informationen im Bewirtschaftungsfall nur noch bedingt, da sie über den Mobilfunk nicht mehr erreicht werden könnten. Aufgrund dessen muss sichergestellt sein, dass der Bund die Bevölkerung jederzeit über die App Alertsuisse oder mindestens eine unidirektionale, nicht datenbasierte und flächendeckendende Kommunikationstechnologie auf den mobilen Endgeräten erreichen kann. Der Kanton Aargau betont dabei die Notwendigkeit einer schnellen und transparenten Kommunikation über die Massnahmen gegenüber der Öffentlichkeit und räumt ihr Priorität ein.

Neben dem Kanton Zürich gibt auch der Kanton Waadt zu bedenken, dass die sozialen Netzwerke häufig von der jungen Bevölkerung genutzt werden, um sich zu informieren. DNS-Sperren und der damit verbundene eingeschränkte Zugang würden somit den jüngeren Teil der Bevölkerung tendenziell stärker treffen und dadurch bevorzugte Informationskanäle vorenthalten. Da die Domainsperrung auf den Mobilfunk beschränkt ist und die betreffenden Plattformen über private Internetanschlüsse weiterhin erreicht werden können, erachtet der Kanton Zürich die Einschränkungen in einer schweren Strommangellage als vertretbar.

Für die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Zug ist unklar in welchem Zusammenhang die neue Verordnung mit der Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung) des UVEK (BAKOM) steht, die bis zum 16. Februar 2024 in der Vernehmlassung war. Beide Verordnungen adressieren das Thema der Strommangellage bei Mobilfunknetzen, weshalb sie es als essentiell ansehen das Zusammenspiel der beiden Verordnungen zu verstehen.