Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/9: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk · 15 Seiten

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2.2 Politische Parteien

Bei den politischen Parteien haben die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) und die Piratenpartei Schweiz zur Verordnung eine Stellungnahme abgegeben. Die SVP und die SP begrüssen und unterstützen beide die Verordnung. Für die Piratenpartei sind die Verordnungsunterlagen hingegen generell zu mangelhaft und zweifelt die Verhältnismässigkeit der Massnahmen sowie die Gewährung der Grundrechte, insbesondere in Bezug auf die DNS-Sperre, an.

Für die SVP ist einer funktionierenden Telekommunikation Priorität einzuräumen, da dies eine essentielle Grundlage für beinah alle Dienstleistungen für die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft darstellt. Die Erreichbarkeit der systemrelevanten Dienstleistungen müssen deshalb für die Schweizer Gesellschaft auch während einer Strommangellage möglichst lange uneingeschränkt funktionieren. Für die SVP ist es somit unbestritten, dass die Folgen einer Strommangellage für die Netzstabilität und die Versorgungsqualität ohne die vorliegende Verordnung weitaus einschneidender und unvorhersehbarer wären. Die vorgesehenen Massnahmen im Mobilfunk werden folglich als sachlich gerechtfertigt angesehen.

Die SP und SVP begrüssen beide, dass sich die vorliegende Verordnung auf das durch die Telekommunikationsbranche erarbeitete Branchenkonzept abstützt und dadurch die Bundesverwaltung und die Branche gemeinsam eine zielführende Branchenlösung gefunden haben.

Art. 1

Die Piratenpartei fordert, dass konkrete Daten zu möglichen Stromeinsparungen, insbesondere in Bezug auf die DNS-Sperren, bei den Verordnungsunterlagen ergänzt werden.

Die Piratenpartei steht den vorgesehenen DNS-Sperren kritisch gegenüber. Zum einen zweifelt sie dessen Wirksamkeit zur Senkung des Datenverkehrs sowie dessen Verhältnismässigkeit an. Zum andern befürchtet die Piratenpartei durch den Einsatz der DNS-Sperren eine unrechtmässige Zensur bei den sozialen Netzwerken. Die Sperrung dieser Angebote ist aus Sicht der Piratenpartei einen schweren Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit, welche nicht für weitergehende Zwecke angewendet werden soll. Die Piratenpartei ist der Ansicht, dass es sinnvoller wäre, die Bevölkerung auf freiwilliger Basis zu Einsparungen aufzurufen oder ein Fernseherverbot auszusprechen, anstatt DNS-Sperren einzuführen.

Anhang

Der Piratenpartei fehlen bei der Liste der zu sperrenden Domain-Namen die entsprechenden Kriterien dafür, um eine genügend bestimmte gesetzliche Grundlage für die Einschränkung von Grundrechten zu schaffen. In diesem Zusammenhang soll die in der Erläuterung zur Verordnung genannte Bedingung, dass diejenige Domain-Namen aufgelistet werden, welchen den meisten mobilen Datenverkehr verursachen, explizit im Verordnungstext geregelt werden.