Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/9: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk · 15 Seiten

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Zusammenfassung

Bei der Vernehmlassung zur Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk gingen 59 Stellungnahmen ein. 25 Kantone, 3 Parteien, 5 Dachverbände sowie 24 weitere Organisationen aus interessierten Kreisen und 2 Privatpersonen haben sich im Rahmen dieser Vernehmlassung geäussert.

Die Bestrebungen des Bundes, im Falle einer Strommangellage im Bereich des Mobilfunks das vorhandene Stromsparpotenzial auszuschöpfen und gleichzeitig das Festnetz aufrechtzuerhalten, werden von den Teilnehmenden der Vernehmlassung begrüsst und als sinnvoll erachtet.

Die vorliegende Verordnung stützt sich weitgehend auf das Branchenkonzept, welches durch die Telekommunikationsbranche unter dem Lead des Schweizerischen Verbands der Telekommunikation (asut) erarbeitet wurde. Der Einbezug der betroffenen Telekommunikationsbranche bei der Erarbeitung der Branchenlösung wurde dabei von den Stellungnehmenden als positiv bewertet. Gemäss den Mobilkonzessionärinnen sowie asut und Suissedigital konnte dadurch eine realisierbare Branchenlösung erarbeitet werden, die ein Weiterbetrieb des Festnetzes und in geringerem Masse auch des Mobilfunknetzes im Falle einer schweren Strommangellage ermöglicht.

Der Grundsatz der Verordnung mit den darin vorgesehenen branchenspezifischen Massnahmen wird von den Kantonen, den politischen Parteien, den Dachverbänden sowie gewissen Organisationen aus interessierten Kreisen unter Berücksichtigung bestimmter Ergänzungen unterstützt. Vier Stellungnehmende lehnen die Verordnung jedoch ab, da die DNS-Sperre (Domain-Namen-System-Sperre) nicht als die effektivste technische Massnahme zur Erzielung von Stromeinsparungen angesehen wird. Die Umgehungsmöglichkeiten von DNS-Sperren gefährden zudem die Wirksamkeit der Massnahmen und werden als eine Einschränkung der Grundrechte angesehen.

Vielfach beantragte Ergänzungen von den Kantonen und weiteren Organisationen aus interessierten Kreisen sind, dass beim Einsatz der DNS-Sperre die Mobilfunkanbieter verpflichtet werden sollen, flächendeckend sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit von Notrufzentralen gewährleistet ist. Zudem sollen staatliche Organisationen auf Bundes- und Kantonsebene Informationen an die Bevölkerung über Apps bereitstellen können und der Datenverkehr der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) durch die vorgesehenen Massnahmen nicht beeinträchtigt werden.

Bestimmte Organisationen sowie Kantone kritisieren zusätzlich, dass in der vorliegenden Verordnung keine konkreten Angaben zu den erwarteten Energieeinsparungen durch die geplanten Massnahmen gemacht wurden. Dies erschwere eine umfassende Bewertung der Effektivität der DNS-Sperren und Frequenzbandabschaltungen.