Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/9: Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk · 15 Seiten
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1. Ausgangslage
In einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Strommangellage setzt der Bundesrat verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen basierend auf dem Landesversorgungsgesetz (LVG, SR 531) in Kraft. Bei der Telekommunikation wäre durch die Bewirtschaftungsmassnahmen mit unvorhersehbaren Netzausfällen zu rechnen, weshalb die Branche bei der Kontingentierung und Sofortkontingentierung gesondert geregelt wird. Dadurch sollen die grundversorgungsrelevanten Dienstleistungen gewährleistet und gleichzeitig Stromeinsparungen vorgenommen werden können. Die vorliegende Verordnung basiert auf dem Branchenkonzept, welches durch die Telekommunikationsbranche unter dem Lead des Schweizerischen Verbands der Telekommunikation (asut) erarbeitet wurde.
Der Bundesrat hat am 29. September 2023 das UVEK (BAKOM) beauftragt in Zusammenarbeit mit dem WBF (BWL) einen Entwurf einer Verordnung über die Bewirtschaftung der Telekommunikation im Falle einer Strommangellage auszuarbeiten. Nachfolgend hat der Bundesrat das WBF (BWL) am 21. Februar 2024 beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Verordnung über Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs von elektrischer Energie im Mobilfunk, eine Vernehmlassung durchzuführen.
Tritt eine schwere Strommangellage ein und kommen die Bewirtschaftungsmassnahmen Sofortkontingentierung oder Kontingentierung zur Anwendung, so ermöglicht die vorliegende branchenspezifische Verordnung Stromeinsparungen im Mobilfunk. Gleichzeitig werden die Verbrauchsstätten, die ausschliesslich zur Aufrechterhaltung des Festnetzes und des Mobilfunks dienen, von den Bewirtschaftungsmassnahmen Sofortkontingentierung und Kontingentierung ausgenommen. Das gesamte Festnetz wird durch die Massnahmen zusätzlich belastet werden, da der Datenverkehr, welche nicht über das Mobilfunknetz transportiert werden kann, über das Festnetz transportiert wird. Das ist sinnvoll, da im Festnetz die Daten viel energieeffizienter transportiert werden als im Mobilfunk.
Die in der vorliegenden Verordnung genannten Massnahmen werden durch die Mobilfunkkonzessionärinnen durchgeführt. Zurzeit sind dies Swisscom (Schweiz) AG (Swisscom), Sunrise GmbH (Sunrise) und Salt Mobile SA (Salt). Die Auswirkungen dieser Massnahmen werden dabei die Kundinnen und Kunden der drei Mobilfunkkonzessionärinnen im gleichen Mass treffen wie die Kundinnen und Kunden der übrigen 25 Mobilfunkanbieterinnen ohne eigene Antenneninfrastruktur.
Diese Verordnung wird erst im Falle einer schweren Strommangellage mit den anderen Bewirtschaftungsmassnahmen vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Der Verordnungsentwurf wird dabei stets an die jeweilige Mangellagensituation angepasst.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst.
2. Analyse der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung
Die Vernehmlassung dauerte vom 21. Februar 2024 bis zum 21. Mai 2024. Es gingen insgesamt 59 Stellungnahmen ein (vgl. Verzeichnis der Teilnehmenden am Ende des Berichts) und zwar von:
• 25 Kantonen;
• 3 politische Parteien;
• 5 Dachverbände;
• 24 weitere Organisationen;
• 2 Privatpersonen.