Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Tabelle 12. Massnahmen im Kulturbereich
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 248,5 252,2 Entlastungswirkung der Massnahme 6,1 9,8 Ausgabe nach Massnahme 242,4 242,4
Entlastung in % 34
Voranschlagskredite:
GS EDI/A231.0172 Pro Helvetia
BAK/A236.0101 Baukultur
BAK/A231.0124 Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer
1.5.11 Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung
Ist-Zustand: Auf Basis des Sportförderungsgesetzes leistet der Bund verschiedene Finanzhilfen zur Förderung des Breiten- und Spitzensports. Die Transferausgaben des Bundesamts für Sport (BASPO) belaufen sich auf jährlich rund 180 Millionen Franken und sind in den vergangenen 10 Jahren (Staatsrechnung 2014: 107 Mio. Fr.) um knapp 70 Prozent gestiegen. Die bedeutendste Finanzhilfe betrifft mit 115 Millionen Franken den Bereich Jugend und Sport (J+S.) und damit den Breitensport. Im Bereich des Spitzensports leistet der Bund Beiträge an Sportverbände und andere Organisationen von rund 41 Millionen Franken jährlich. Davon sind jährlich 10 Millionen Franken zweckgebunden für die Nutzung von nationalen Sportanlagen gemäss dem nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK). An den Bau der NASAK-Anlagen leistet der Bund zudem Investitionsbeiträge (in den Finanzplanjahren rund 8 Mio. Fr. pro Jahr). Schliesslich unterstützt der Bund die Durchführung von internationalen Sportanlässen in der Schweiz, die von europäischer oder weltweiter Bedeutung sind (in den Finanzplanjahren rund 12 Mio. Fr. pro Jahr, davon 5 Mio. Fr. pro Jahr für wiederkehrende Sportanlässe).
Massnahme: Nach starken Wachstumsjahren sollen die Finanzhilfen für die Sportförderung um rund 10 Prozent gesenkt werden. Die angestrebte Kürzung der Mittel um rund 18 Millionen Franken pro Jahr setzt primär bei der Spitzensportförderung an,
weil vor allem in diesem Bereich ein erhöhtes Risiko von Mitnahmeeffekten besteht (vgl. auch Subventionsüberprüfung VBS im Rahmen der Staatsrechnung 2023)8.
• Die Streichung der Beiträge an die wiederkehrende internationale Sportanlässen führt zu einem Sparbeitrag von jährlich 5 Millionen Franken. Der Bundesrat sieht bei dieser vom Parlament beschlossenen, neuen Subvention (ab 2025) ein erhöhtes Risiko von Mitnahmeeffekten, da diese Veranstaltungen heute ohne Beiträge des Bundes auskommen. Wiederkehrende Anlässe haben bessere Möglichkeiten, sich am Markt zu finanzieren als einmalig in der Schweiz stattfindende internationale Sportanlässe.
• Mit der Streichung der Beiträge an Swiss Olympic zur Unterstützung der nationalen Sportverbände für die Nutzung von NASAK-Anlagen werden jährlich 10 Millionen Franken eingespart. Dem Ziel der Beiträge – die Verfügbarkeit von attraktiven Trainings- und Wettkampfbedingungen für die nationalen Verbände in der Schweiz – dienen auch die Beiträge des Bundes an die Erstellung von NASAK-Anlagen. Diese Investitionsbeiträge werden unter der Bedingung geleistet, dass ein nachhaltiger Betrieb nachgewiesen wird, so dass auf die
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