Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Subventionierung des Betriebs künftig verzichtet werden soll. Bei defizitären NASAK-Anlagen kann dadurch der Druck auf die Standortkantone und -gemeinden steigen.
• Angesichts der Höhe des zu leistenden Sparbeitrags in der Sportförderung soll ein Teil der Entlastung im Bereich J+S, welcher über 60 Prozent der Transferausgaben in der Sportförderung ausmacht, umgesetzt werden. Zudem ist es wichtig, dass auch in Zukunft die Sportfördermassnahmen zwischen Breiten- und Leistungssport ausgewogen sind. Im Jahr 2026 sollen in diesem Bereich deshalb 2,4 Millionen Franken, im Jahr 2027 2,3 Millionen Franken und im Jahr 2028 2,7 Millionen Franken eingespart werden.
Tabelle 13. Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 177,1 180,5 Entlastungswirkung der Massnahme 17,3 17,7 Ausgabe nach Massnahme 159,8 162,8
Entlastung in % 1010
Voranschlagskredite:
BASPO/A231.0108 Sportverbände und andere Organisationen
BASPO/A231.0109 Internationale Sportanlässe
BASPO/A231.0112 J+S-Aktivitäten und Kaderbildung
1.5.12 Kürzung der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendför-
derung
Ist-Zustand: Gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 30. September 20119 kann der Bund unter gewissen Voraussetzungen privaten Trägerschaften sowie Kantonen und Gemeinden Finanzhilfen gewähren, um ausserschulische Aktivitäten zu fördern. Dabei sollen Trägerschaften und Projekte von gesamtschweizerischem Interesse unterstützt werden. Rund 120 private Nonprofit-Organisationen erhalten nebst Kantonen und Gemeinden Subventionen. Die Empfänger sind sehr unterschiedlich, vom Verband der Schweizer Jugendparlamente bis hin zu verschiedenen Studierenden-, Sport- oder Musikvereinen. Die zugesprochenen Beiträge variieren ebenfalls, von einigen tausend Franken bis über 1 Million Franken pro Jahr.
Massnahme: Angesichts der kantonalen Zuständigkeit in diesem Bereich soll eine Kürzung von rund 10 Prozent vorgenommen werden. Somit werden die Empfängerinnen und Empfänger weniger Finanzhilfen vom Bund erhalten. Bei der Umsetzung wird der Bundesrat besonders auf die Auswirkungen auf die privaten Organisationen achten und diese nach Möglichkeit minimieren.
Tabelle 14. Kürzung der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung
In. Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 14,0 14,2
Entlastungswirkung der Massnahme 1,4 1,5 Ausgabe nach Massnahme 12,6 12,7
Entlastung in % 1011