Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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rasch zur Umsetzungsreife als von den Kantonen gewünscht, und es kommt regelmässig zu Projektverzögerungen. Auch hier ist eine Priorisierung möglich.

Tabelle 16. NAF: Kürzung der Einlage

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2'959,0 2'950,0 Entlastungswirkung der Massnahme 100,0 100,0 Ausgabe nach Massnahme 2'859,0 2'850,0

Entlastung in % 33

Voranschlagskredit:

ASTRA/ A250.0101 Einlage Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds

1.5.15 Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr

Ist-Zustand: Bund und Kantone bestellen gemeinsam das Angebot im regionalen Personenverkehr (RPV). Dabei werden den Transportunternehmen (TU) die geplanten ungedeckten Kosten, d.h. die Kosten, die nicht durch Erträge aus dem Verkauf von Tickets und Abonnementen gedeckt werden können, durch Bund und Kantone abgegolten. Der Bund trägt insgesamt 50 Prozent dieser geplanten ungedeckten Kosten, die Kantonen tragen die anderen 50 Prozent (vgl. Art. 30 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz 20. März 200910). Auf schweizerischer Ebene decken die Erlöse etwa die Hälfte der Kosten. Prognostiziert für 2024 ist ein Kostendeckungsgrad (KDG) von 53 %, das entspricht dem KDG vor der Covid-Pandemie.

Massnahme: Der Kostendeckungsgrad der bestellten Angebote soll dahingehend erhöht werden, dass die geplanten ungedeckten Kosten der TU um 5 Prozent (2,5 % der Gesamtkosten) gesenkt werden können. Dies kann durch eine Senkung der Systemkosten (Effizienzmassnahmen, Anpassungen Angebot) und/oder durch höhere Erträge (zusätzliche Nachfragesteigerungen, Tariferhöhungen) erreicht werden.

Um eine Erhöhung des KDG zu erreichen, müssen weitere Effizienzsteigerungen bei der Produktion oder dem Verkehrsangebot angestrebt werden. Der Bund ist zudem der Ansicht, dass Projekte zur Angebotserweiterung priorisiert oder verzögert werden sollten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gewisse Investitionen, wie die Erneuerung von bestehendem Rollmaterial, unvermeidlich sein werden. Die Mittel des Bundes sollten vorrangig zur Finanzierung des bestehenden Angebots und der Folgekosten der in den letzten Jahren genehmigten Investitionen eingesetzt werden, wobei die Voraussetzungen der minimalen Wirtschaftlichkeit konsequent zu berücksichtigen und bei Bedarf anzupassen sind. In den letzten zwei Jahren konnten viele TU Überschüsse erzielen, was aufgrund der oftmals zu konservativen Erlösprognosen wahrscheinlich auch 2024 der Fall sein wird. Es wird erwartet, dass die TU in Zukunft ehrgeizigere Erlösprognosen berücksichtigen. Der höhere Kostendeckungsgrad wird teilweise durch Effizienzgewinne bei den Transportunternehmen und Angebotsanpassungen erreicht werden können. Inwiefern Tariferhöhungen und damit eine höhere Nutzerfinanzierung notwendig ist, liegt im Ermessen der TU.

10 SR 745.1