Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Voranschlagskredit:

BSV/ A231.0246 Ausserschulische Kinder- und Jugendförderung

1.5.13 Kürzung der Beiträge für Hauptstrassen

Ist-Zustand: Der Bund beteiligt sich an den kantonalen Kosten für die Hauptstrassen und verwendet dazu Mittel aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (Mineralölsteuer). Die Beiträge werden in Form von Globalbeiträgen ausgerichtet und bemessen sich nach der Strassenlänge, der Verkehrsstärke sowie der Topografie. Für Berggebiete und Randregionen erhalten die Kantone zusätzliche Mittel.

Massnahme: Die Ausgaben werden im Rahmen der allgemeinen Repriorisierung um ca. 10 Prozent reduziert. Eine Reduktion des Investitionsvolumens im Strassenverkehr sollte nicht einzig zulasten des Nationalstrassenbaus erfolgen. Damit die Reduktion im Strassenbereich ausgewogen erfolgt, werden die Beiträge an die Kantone für deren Kosten im Zusammenhang mit den Hauptstrassen reduziert. Die Kantone geben jährlich für den Bau und Unterhalt von Kantonsstrassen insgesamt 3,1 Milliarden Franken aus. Zusammen mit den Kürzungen der allgemeinen Strassenbeiträge (s. Ziff. 2.23 hernach) fallen den Kantonen somit 1,6 Prozent des Budgets für Strassen weg. Das kann die Kantone ebenfalls zu Priorisierungen zwingen.

Tabelle 15. Kürzung der Beiträge für Hauptstrassen

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 172,9 174,6 Entlastungswirkung der Massnahme 17,3 17,5 Ausgabe nach Massnahme 155,7 157,2

Entlastung in % 1010

Voranschlagskredite:

ASTRA/A236.0119 Hauptstrassen

ASTRA/A236.0128 Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen

1.5.14 NAF: Kürzung der Einlagen

Ist-Zustand: Aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) werden die Ausgaben des Bundes für die Nationalstrassen (Betrieb, Unterhalt und Ausbau) sowie die Beiträge an Verkehrsprojekte in Städten und Agglomerationen finanziert. Der NAF wird mit zweckgebundenen Einnahmen geäufnet (insb. Mineralölsteuerzuschlag, Automobilsteuer und Nationalstrassenabgabe sowie weitere Einnahmen).

Massnahme: Die Einlage wird um 100 Millionen Franken pro Jahr reduziert. Dies entspricht rund 10 Prozent der geplanten Ausbauten, auf Basis der Fondssimulation NAF vom April 2024. Dies setzt eine Priorisierung des Portfolios, insbesondere beim Ausbau, voraus («strategisches Entwicklungsprogramm»). Die zeitliche Erstreckung eines Teils der rund 600 Vorhaben soll nach Erwägungen betreffend Wirtschaftlichkeit und Effizienz erfolgen. Die Ablehnung des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen durch das Volk am 24. November 2024 hat diese Priorisierung indessen bereits eingeleitet. Die Einsparungen von 100 Millionen Franken werden in die Spezialfinanzierung für den Strassenverkehr (SFSV) umgeleitet. Diese Summe bleibt somit dem Strassenverkehr gewidmet, während das Verursacherprinzip mit einer höheren Beteiligung an Umweltmassnahmen gestärkt wird. Bei den Agglomerationsprogrammen deuten die Kreditreste der Vergangenheit auf eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Die Vorhaben gelangen weniger