Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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1.5.17 Kürzung der Qualitäts- und Absatzförderung

Ist-Zustand: Der Bund unterstützt den Absatz landwirtschaftlicher Produkte mit Finanzhilfen. Die Beiträge dienen der subsidiären Förderung von gemeinschaftlichen Massnahmen und Initiativen zur Erhöhung der Wertschöpfung am Markt («Hilfe zur Selbsthilfe»). Empfänger der Mittel sind Organisationen und Trägerschaften der Land- und Ernährungswirtschaft. Die grössten Empfänger im 2023 und 2024 waren Switzerland Cheese Marketing AG (23 Mio. Fr.), Swiss Wine Promotion (9 Mio. Fr.) und die Schweizer Milchproduzenten (8,2 Mio. Fr.).

Massnahme: Die eingestellten Mittel für die Qualitäts- und Absatzförderung werden um gut 15 Prozent gekürzt. Für viele landwirtschaftliche Produkte besteht bereits ein Zollschutz. Die Verwendung der verbleibenden Mittel soll deshalb stärker auf jene Güter fokussiert werden, die keinen Zollschutz haben. Der Branche stehen insgesamt weniger Mittel für Marketingmassnahmen zur Verfügung. Sie muss die Kosten zur Förderung des Absatzes der eigenen Produkte zu einem grösseren Teil selbst finanzieren. Damit wird auch das Verursacherprinzip gestärkt.

Tabelle 19. Kürzung der Qualitäts- und Absatzförderung

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 65,9 65,4

Entlastungswirkung der Massnahme 10,5 10,5 Ausgabe nach Massnahme 55,4 54,9

Entlastung in % 1616

Voranschlagskredit:

BLW/A231.0229 Qualitäts- und Absatzförderung

1.5.18 Kürzung der Finanzhilfen für Schweiz Tourismus

Ist-Zustand: Der Bund leistet Finanzhilfen an die öffentlich-rechtliche Körperschaft Schweiz Tourismus, welche auf der Basis des Bundesgesetzes über Schweiz Tourismus vom 21. Dezember 195511 im Auftrag des Bundes die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland fördert (Basismarketing für das Tourismusland

Schweiz, Koordination und Beratung, Entwicklung und Umsetzung von Produkten und Initiativen bspw. «Swisstainable»). Die Tätigkeiten von Schweiz Tourismus werden zu rund 60 Prozent vom Bund finanziert.

Massnahme: Die Finanzhilfen an Schweiz Tourismus werden um rund 20 Prozent reduziert. Der Bund deckt damit weiterhin rund die Hälfte der heutigen Ausgaben von Schweiz Tourismus; in den meisten Branchen leistet der Bund gar keine Beiträge an Marketingorganisationen. Vor dem Hintergrund eines effektiven und effizienten Einsatzes von allgemeinen Steuermitteln ist eine Mitfinanzierung von Schweiz Tourismus durch die Tourismuskantone und -regionen sowie die Tourismusbranche angemessen. Als Folge der Kürzung des Bundesbeitrags wird Schweiz Tourismus entweder neue Beiträge akquirieren, bspw. bei Kantonen oder der Branche, oder das Angebot reduzieren müssen.

Tabelle 20. Kürzungen der Finanzhilfen für Schweiz Tourismus

In. Mio. CHF FP2027 FP2028

11 SR 935.21