Vorlage

Vernehmlassung 2025/10: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 9 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 9Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse «%ASFF_YYYY_ID»

Gliederungstitel vor Art. 22a

4b. Kapitel: Rechtspflege

Art. 22a Sachüberschrift und Abs. 3

Bisheriger Art. 20a ohne Sachüberschrift

3Der Wettbewerbskommission steht das Beschwerderecht gegen Allgemeinverfü- gungen nach den Artikeln 19b und 20 zu.

Art. 26a Unrechtmässige Akkreditierung

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer eine Akkredi- tierung anbietet oder erteilt:

a. ohne nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a für die Erteilung von Akkreditie- rungen zuständig zu sein; oder

b. ohne über eine Bewilligung im Sinne von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe d zu verfügen.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.