Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/100: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) · 12 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» ohne Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abgelehnt.1 Er anerkennt jedoch, dass die Zuwanderung in die Schweiz und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden sind. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 29. Januar 2025 eine Reihe von Begleitmassnahmen beschlossen.2 Diese zielen unter anderem darauf ab, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Die Begleitmassnahmen im Bereich der verstärkten Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials stützen sich auf Gespräche mit den Sozialpartnern.

Eine dieser Massnahmen ist die Meldung von Personen, die im Familiennachzug in der Schweiz zugelassen wurden und Beratungsbedarf aufweisen, bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB). Die BSLB lädt anschliessend die Person zu einem Informations- und Beratungsgespräch ein. Dieses dient dazu, Personen, die im Familiennachzug zugelassen wurden, über die Möglichkeiten zur beruflichen Integration in der Schweiz vertieft zu beraten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Wichtigkeit und die Möglichkeiten zum Abschluss einer beruflichen Grundbildung hingewiesen oder Wege zur Anerkennung der ausländischer Berufsqualifikationen bzw. zum Einstieg in den Arbeitsmarkt aufgezeigt. Personen, welche im Anschluss an die Beratung durch die BSLB keine berufliche Ausbildung oder vorbereitende Angebote wie die «Integrationsvorlehre» (INVOL) absolvieren, können im Hinblick auf eine gelungene arbeitsmarktliche Integration auf private Angebote oder auf die Dienstleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung hingewiesen werden. Dies soll dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial bei dieser Personengruppe noch besser auszuschöpfen.

Der Familiennachzug stellt eine bedeutende Kategorie der Zuwanderung dar; es war dies 2025 der zweithäufigste Einwanderungsgrund (42’170 Personen), je etwa zur Hälfte von EU/EFTA-Staatsangehörigen (53%) und Drittstaatsangehörigen (47%). Der Einwanderungsgrund «Familiennachzug» umfasst ausländische Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern und von ausländischen Personen ausserhalb des Asylbereichs. Rund die Hälfte – d.h. rund 20'000 Personen – sind Erwachsene (Familiennachzug zu Ehepartnerinnen und Ehepartnern). Die Meldung bezieht sich auf Personen mit Beratungsbedarf hinsichtlich ihrer beruflichen Integration. Gestützt auf

1 Siehe dazu www.ejpd.admin.ch > Themen > Bundesrat lehnt Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» ab

2 Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2025 «Der Bundesrat will die Herausforderungen der Zuwanderung adressieren»