Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/100: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung) · 12 Seiten

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Artikel 53 und Artikel 57 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG3) werden Personen, die im Familiennachzug zugelassen wurden, bereits heute über Rechte und Pflichten wie auch über Angebote zur Integration informiert. Diese Aufgabe wird je nach Kanton durch die Integrationsfachstellen, die kommunalen Einwohnerdienste sowie die kantonalen Migrationsbehörden wahrgenommen.

Im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms «Integrationsvorlehre» (INVOL), welches auf Personen ohne postobligatorische Ausbildung fokussiert, wurden bereits im Jahr 2024 sogenannt «vorgelagerte Massnahmen» eingeführt. Dabei geht es darum, bei Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten (in der Regel im Familiennachzug eingereist) den Ausbildungsbedarf einzuschätzen und Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II bei der BSLB anzumelden. Insofern besteht bereits heute das Ziel (bei den aktuell 20 am Programm INVOL teilnehmenden Kantonen)4, die genannte Personengruppe bei der BSLB zu melden. Die Umsetzung des Bundesprogramms INVOL mit den genannten vorgelagerten Massnahmen stützt sich auf die vom Parlament angenommene Motion 21.3964 «Lücken in der Integrationsagenda Schweiz füllen. Chancengerechtigkeit für alle Jugendlichen in der Schweiz» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Am 20. März 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Vorlage «Änderung der Verordnungen über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern und über die Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit: Integration und Erwerbstätigkeit von spezifischen Personengruppen“5 eröffnet. Diese regelt die Umsetzung und Finanzierung des Bundesprogramms INVOL einschliesslich der „vorgelagerten Massnahmen“. Die vorliegende Vorlage verankert die Meldung auf gesetzlicher Ebene.

Im Rahmen des Entscheids des Bundesrates vom 29. Januar 2025 zu den Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, für den Zeitraum 2026–2028 ein Pilotprogramm umzusetzen für Personen, die im Familiennachzug zugelassen wurden, und in ihrem Herkunftsland bereits eine Ausbildung absolviert haben (Pilotprogramm «Perspecta»). Die Eckpunkte, welche mit den Sozialpartnern vereinbart wurden, sehen auch eine Beratung durch die BSLB vor. Das Pilotprogramm stützt sich auf den Bericht «Gesamtschau zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials»6, den der Bundesrat am 15. März 2024 verabschiedet hat.

Zur Umsetzung des Pilotprogramms sowie zur Begleitung der gesetzgeberischen Arbeiten zur vorliegenden Vorlage hat das SEM eine Begleitgruppe eingerichtet, in der u.a. die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Konferenz für Berufs-, Studien- und

3 SR 142.20

4 Zurzeit sind dies die Kantone AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, JU, NE, LU, SG, SH, SO, TI, TG, VD, VS, ZG, ZH

5 Unterlagen abrufbar unter: www.fedlex.ch > Vernehmlassungen > laufende Vernehmlassungen > EJPD > Vernehmlassung 2025/117

6 Abrufbar unter: Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials (Umsetzung Art. 121a BV). Bericht des Bundesrates