Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht VE-NUFG
schriften eines Drittlandes gegründet wurden, darunter auch Schweizer Unternehmen, erfasst werden, sofern sie bestimmte Umsatzschwellen in der EU überschreiten (die CSDDD gilt für Drittstaatenunternehmen, die allein oder auf Gruppenebene konsolidiert im Geschäftsjahr vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR in der Union erzielt haben oder die Franchiserechte an in der Europäischen Union tätige Unternehmen erteilt und damit mehr als 22,5 Mio. EUR Gebühren und weltweit insgesamt mehr als 80 Mio. EUR Umsatz erzielt haben). Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 26. Juli 2028 erfolgen, mit gestaffelter Einführung bis 2029.
• Omnibus-Richtlinie Am 26. Februar 2025 stellte die EU-Kommission Vorschläge
für die sogenannte Omnibus-Richtlinie (Omnibus-RL) zur Nachhaltigkeit vor, welche bereits Anpassungen der erst wenige Jahre geltenden, oben erwähnten CSRD und der noch jüngeren CSDDD vorschlug.9 Der EU-Ministerrat verabschiedete am 23. Juni 2025 diverse Anpassungsvorschläge10, das Europäische Parlament am 13. November 202511. Am 9. Dezember 2025 erzielten der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführenden des Parlaments eine vorläufige Einigung und schlossen damit die Trilog-Verhandlungen ab.12 Am 16. Dezember 2025 nahm das Europäische Parlament die vorläufige Einigung an. Sie wurde am 24. Februar 2026 vom Rat genehmigt und tritt anschliessend 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.13 Die Omnibus-RL wurde am 26. Februar 2026 veröffentlicht.14 Ziel der Omnibus-Richtlinie ist es, die bestehenden Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten in der Europäischen Union zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt gestärkt werden.
Im Kern geht es bei dieser Reform um die Anpassung und Vereinfachung folgender Bereiche:
9 Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
10 Interinstitutional File: 2025/0045(COD) from the General Secretariat of the Council of the European Union to the Permanent Representative Committee.
11 Angenommene Texte - Bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen - Donnerstag, 13. November 2025.
12 Rat und Parlament einig über vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten, mehr Wettbewerbsfähigkeit der EU – Consilium, 9. Dezember 2025.
13 Einfachere Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflicht für Unternehmen | Aktuelles | Europäisches Parlament, 16. Dezember 2025.
14 Richtlinie (EU) 2026/470 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR), ABl. L, 2026/470.