Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
Anpassungen der CSRD (Auswahl):
• Einschränkung des Anwendungsbereichs auf europäische Unternehmen mit mehr
als 1'000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR.
• Einschränkung des Anwendungsbereichs auf nicht europäische Unternehmen mit
einem Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR in der Europäischen Union sowie grosse Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU mit einem Nettoumsatz von 200 Mio. EUR.
• Ausschluss von Beteiligungsgesellschaften vom Geltungsbereich.
• Überprüfungsklausel hinsichtlich einer möglichen späteren Ausweitung des Gel-
tungsbereichs (Senkung der Schwellenwerte, Einführung sektorspezifischer Regelungen).
• Einführung eines freiwilligen Standards für KMU (sog. Voluntary Standards for
SMEs, VSME).
• Reduktion der verpflichtend offenzulegenden Datenpunkte gemäss den European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) der European Financial Reporting Advisory Group AISBL (EFRAG)15.
• Beschränkung der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte durch ein externes Prüfun-
ternehmen auf eine sogenannte «limited assurance», d. h. eine Prüfung mit eingeschränkter Prüftiefe.
Anpassungen der CSDDD (Auswahl):
• Einschränkung des Anwendungsbereichs auf europäische Unternehmen mit mehr
als 5'000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR.
• Einschränkung des Anwendungsbereichs auf nicht europäische Unternehmen mit
Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR in der EU.
• Unternehmen mit Einnahmen aus Lizenz- oder Franchiseverträgen von mehr als 75
Mio. EUR in der EU und einen Nettojahresumsatz von mehr als 275 Mio. EUR weltweit.
• Überprüfungsklausel hinsichtlich einer möglichen Ausweitung des Geltungsbe-
reichs (zusätzliche sektorspezifische Regelungen, Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Herabsetzung der Schwellenwerte).
• Fokussierung der risikobasierten Sorgfaltsprüfung auf jene Bereiche der Aktivitäts-
kette, in denen tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten und schwerwiegendsten sind; Priorisierung dieser Bereiche und der Nutzung von Informationen, die mit zumutbarem Aufwand verfügbar sind.
15 www.efrag.org.