Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
2.3 Regulatorischer Stand ausserhalb der EU im Vergleich zur CSDDD
In keinem Land ausserhalb der EU (z.B. Vereinigtes Königreich, USA und andere Partnerstaaten der Schweiz) gibt es derzeit eine mit der CSDDD vergleichbare umfassende Regelung der Sorgfaltsprüfung, die auf den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt abzielt. Vielmehr sind allfällige bestehende gesetzliche Pflichten in diesen Staaten fragmentiert. So haben einige Länder einen modularen Regulierungsansatz verfolgt, der Unternehmen schrittweise und mit Blick auf besonders sensible Aspekte (z.B. Zwangsarbeit) zu nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten verpflichtet. Oft existieren mehrere regulatorische Rahmenwerke, die Unternehmen verpflichten oder anregen, gewisse Aspekte im Zusammenhang mit Umwelt-, Klima-, Menschenrechts- und Arbeitsrechtsrisiken entlang ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu bewerten, zu «managen» und offenzulegen. So gibt es in einigen Ländern (Australien, Kanada, Neuseeland, Vereinigtes Königreich und USA) Importverbote bzw. Prüf- und Berichtspflichten betreffend Zwangs- und teilweise Kinderarbeit. Manchmal wird der Abbau von spezifischen Rohstoffen oder die Produktion von besonders heiklen Erzeugnissen speziell reguliert. In mehreren Staaten werden v.a. börsenkotierte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet (Chile, China, Indien, Neuseeland, Singapur) bzw. es wird geplant, dies zu tun (Japan). Andere Länder fokussieren auf die Berichterstattung über umwelt- und/oder klimabezogene Aspekte (Australien, Israel, Neuseeland, Singapur, Südkorea, Vereinigtes Königreich) oder Menschenrechte und Arbeitsbedingungen (Norwegen).
Zurzeit laufen vor allem in Norwegen, dem Vereinigten Königreich, Chile, Kanada, Thailand und Südkorea gewisse Abklärungen bzw. Vorarbeiten zur allfälligen Einführung von Erlassen mit umfassenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen. In Norwegen untersucht eine interdepartementale Arbeitsgruppe, wie der norwegische Transparency Act an die CSDDD angepasst werden könnte. Das Vereinigte Königreich prüft im Rahmen der seit Ende Juni 2025 veröffentlichten Handelsstrategie, ob eine Regulierung ähnlich wie die CSRD und die CSDDD eingeführt werden soll. In Chile berät das Parlament über drei Gesetzesentwürfe vor allem für menschenrechtliche, aber auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten. In Kanada kündigte die Regierung im Dezember 2024 die Einführung eines neuen Sorgfaltspflichtengesetzes zur Bekämpfung von Arbeitsrechts- und Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten an. Nach dem Regierungswechsel per Anfang 2025 und angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheiten will aktuelle Regierung die Entwicklungen in der EU abwarten. Südkorea könnte das erste Land in Asien werden, das Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auferlegen wird. Im Juni 2025 unterbreitete die Regierung dem Parlament erneut einen Gesetzesentwurf für eine Sorgfaltspflicht über Menschenrechte und Umweltschutz, nachdem beim ersten Entwurf verschiedene Probleme festgestellt worden waren. In Israel bezeichnet die Regierung in Strategiepapieren die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien durch Unternehmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Priorität, aber umfassende Rechtsrahmen befinden sich erst in Diskussion.
Die anderen untersuchten Länder prüfen derzeit keine Einführung verbindlicher Sorgfaltspflichten. Einige Länder (z.B. USA, China, Indien, Japan) verfolgen die Entwicklungen in der EU jedoch besonders eng, insbesondere im Hinblick auf deren Auswirkun-