Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

gen auf ihre Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die EU. Im Rahmen des Zollstreits haben die USA im August 2025 ein «Joint Statement on a United States-European Union Framework on an Agreement on Reciprocal, Fair, and Balanced Trade» mit der EU veröffentlicht. Darin verpflichtet sich die EU sicherzustellen, dass die CSDDD und die CSRD keine unangemessenen Beschränkungen für den transatlantischen Handel mit sich bringen.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Beim Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung VE-NUFG handelt es sich um ein neues Spezialgesetz. Dieses regelt (i) die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich Menschenrechte und Umwelt, (ii) die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, (iii) die Haftung, (iv) die staatliche Aufsicht sowie (v) die Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit.

Die Bestimmungen des Vorentwurfs, insbesondere jene zu den Sorgfaltspflichten, regeln nicht primär die Beziehungen zwischen Privatpersonen untereinander, weshalb sie nicht mehr privatrechtlicher Natur sind. Vielmehr handelt sich überwiegend um Normen mit öffentlich-rechtlichem Gehalt, welche das Verhältnis zwischen Unternehmen und Staat betreffen. Aus diesen Gründen erscheint es sachgerecht, ein Spezial- oder Sondergesetz zu erlassen. Würden die Bestimmungen des Vorentwurfs in das Obligationenrecht OR integriert, müssten sie wohl unter verschiedenen Titeln bzw. Abschnitten verteilt werden. Damit würde die Übersichtlichkeit der Regulierung leiden und die Anwendung in der Praxis erschwert.

Die EU regelt die Themenbereiche Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Sorgfaltspflichten in Spezialerlassen bzw. (separaten) Richtlinien, der CSRD und der CSDDD. Der Vorentwurf ist mit dem EU-Recht abgestimmt und lehnt sich weitgehend an die am 24. Februar 2026 verabschiedete Omnibus-RL an, welche die CSRD und CSDDD angepasst hat. Gleichzeitig behält der Vorentwurf die im geltenden Recht verankerten und in der Unternehmenspraxis verbreiteten Eckwerte der Sorgfaltsprüfung gemäss den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen bei.

Aus dem geltenden Recht (Obligationenrecht) weitgehend unverändert übernommen werden die Sorgfaltspflichten und Transparenzbestimmungen bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit. Diese betreffen besonders sensible Bereiche (Konfliktmineralien, Kinderarbeit). Daher erscheint eine Übernahme ohne wesentliche materielle Anpassungen gerechtfertigt.

Der Vorentwurf gliedert sich in die Kapitel 1 bis 7 («Allgemeine Bestimmungen», «Pflichten», «Haftung», «Aufsicht», «Sorgfaltspflicht und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit», «Strafbestimmungen», «Schluss- und Übergangsbestimmungen»).