Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

Die Bestimmung enthält eine Regelung zur «Konsolidierung im Konzern». Sie entspricht weitgehend dem geltenden Recht.186 Wenn eine Kontrolle im Sinne der Bestimmung gegeben ist, muss der Bericht alle diese – kontrollierten – (Tochter-)Unternehmen erfassen.

Absatz 6:

Die Bestimmung enthält eine Delegationsnorm an den Bundesrat. Er erlässt in einer Verordnung die näheren Vorschriften zur Berichterstattung über Klimabelange. Diese sind Teil der Umweltbelange nach Absatz 2 Buchstabe a. Zwar gibt es bereits die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange vom 23. November 2022, in Kraft seit 1. Januar 2024.187 Mangels Delegationsnorm im geltenden Recht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 964a bis 964c OR) stützt sich die erwähnte Verordnung auf die Verfassung. Mit der vorliegenden Bestimmung wird eine explizite Delegationsnorm geschaffen.

Artikel 12: Standards

Absatz 1:

Diese Bestimmung verlangt die Einhaltung der in der Europäischen Union verwendeten Standards oder eines anderen gleichwertigen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, inklusive für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Abs. 1 Satz 1). Beim «europäischen» Standard geht es um jenen der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Advisory Group, EFRAG188) entwickelten bzw. sich in Entwicklung befindenden Standard, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)189.

Alternativ kann auch ein anderer gleichwertiger (nationaler oder internationaler) Standard angewendet werden, beispielsweise die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) des International Sustainability Standards Board (ISSB)190 als Basis-Standard mit Ergänzungen, um die doppelte Wesentlichkeit mittels den Standards der Global Reporting Initiative (GRI)191 abzubilden, sofern diese dem europäischen Standard

186 Vgl. Art. 964b Abs. 3 Satz 2 OR.

187 SR 221.434

188 https://efrag.org.

189 https://efrag.org > Sustainability reporting.

190 www.ifrs.org > International Sustainability Standards Board.

191 https://www.globalreporting.org > Standards.