Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
Folgen der Tätigkeit des Unternehmens, inkl. Produkte und Dienstleistungen, auf Nachhaltigkeitsaspekte, aber auch die Folgen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen (Outside-in-Perspektive).
Mit «Wertschöpfungskette» ist nicht die «Aktivitätskette» (Art. 3 Bst. a) gemeint. Die Definition der Wertschöpfungskette ist weiter als jene der Aktivitätskette. Es kann hierfür auf die von der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Advisory Group, EFRAG180) entwickelten bzw. sich in Entwicklung befindenden Standard, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)181 abgestellt werden, genauer deren Umschreibung der Begriffsbestimmungen in Tabelle 2 des Anhangs II182. Die Wertschöpfungskette beschreibt demnach alle Tätigkeiten, Ressourcen und Beziehungen eines Unternehmens sowie dessen externes Umfeld, die zur Entwicklung, Lieferung, Nutzung und Entsorgung von Produkten oder Dienstleistungen beitragen. Sie umfasst sowohl interne Prozesse als auch Liefer-, Vertriebs- und Vermarktungsaktivitäten sowie das finanzielle, geografische, geopolitische und regulatorische Umfeld. Dazu gehören vor- und nachgelagerte Akteure wie Lieferanten, Vertriebspartner und Kunden.
Weiter müssen unter dieser Bestimmung die «Massnahmen zur Ermittlung und Überwachung dieser Auswirkungen» beschrieben werden, also die angewendeten Instrumente oder Prozesse, welche dazu dienen, mit negativen Auswirkungen umzugehen.
Buchstabe h: eine Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Verhinderung, Minderung, Behebung oder Beendigung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen nach Buchstabe g, und des Erfolgs dieser Mass-
nahmen
Nach dieser Bestimmung sind alle Massnahmen, d.h. sämtliche unternommenen Schritte des Unternehmens zu erläutern, die dazu dienen, bereits eingetretene oder möglicherweise eintretende negative Auswirkungen oder Schäden zu mindern, beheben/beenden oder von Anfang an zu verhindern. Zu berichten ist auch über das Ergebnis der Massnahmen, d.h. ob sie erfolgreich oder erfolglos waren. Mit den negativen Auswirkungen sind solche nach Buchstaben Bst. g gemeint.
Buchstabe i: eine Beschreibung der wesentlichen Risiken, denen das Unterneh-
men ausgesetzt ist, und der Handhabung dieser Risiken durch das Unternehmen
Mit den in der Bestimmung erwähnten «Risiken» sind sowohl finanzielle Risiken der Geschäftstätigkeit gemeint (negativer Ausgang eines Vorhabens mit Schadensfolge,
180 https://efrag.org.
181 https://efrag.org > Sustainability reporting.
182 https://esrs-nachhaltigkeitsberichterstattung.de/esrs/uebersicht >Anhang II – ESRS Nachhaltigkeitsberichterstattung.