Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten

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3.3.2 Sicherheit innerhalb der Austragungsstätten

Innerhalb der noch zu definierenden «privaten» Sicherheitszonen – insbesondere den umfriedeten Wettkampfstätten und Trainingsorten sowie der Unterkünfte und der Medien- sowie Informatikzentren etc. – ist der Veranstalter verantwortlich. Die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen werden hauptsächlich mit privaten Sicherheitsorganisationen gewährleistet. Dafür sind im Budget des Vereins knapp 100 Millionen Franken eingesetzt. Der Betrag korrespondiert mit den Beträgen, wie sie für die Projekte «Graubünden 2022» und «Sion 2026» ermittelt wurden. Sie umfassen Aufwendungen für Personal, private Sicherheit, Projektleitung und Koordination, IT-Projektleitung und - Sicherheit, Logistik, Infrastruktur sowie Ausbildung, Medienarbeit und Konferenzen.

3.4 Kandidatur- und spätere Trägerorganisation

Der Verein führt den privilegierten Dialog mit dem IOK und trägt die Gesamtverantwortung für die Kandidatur. Der Bund ist nicht Mitglied des Vereins. Werden die OPWS 2038 in die Schweiz vergeben, sind die Führungsstrukturen anzupassen und auf die Erfordernisse der Organisation und Durchführung der OPWS 2038 auszurichten. Es obliegt dem Verein OPWS, bereits vor der Vergabe der Spiele die Strukturen einer Trägerorganisation für die Organisations- und Durchführungsphase festzulegen. Die Trägerorganisation hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

− Umsetzung der Veranstaltung gemäss den mit dem IOK vereinbarten Bedingungen,

− Sicherstellung der Gesamtfinanzierung;

− Gewährleistung der Sicherheit innerhalb der Veranstaltungsstätten;

− Errichtung der erforderlichen temporären Infrastrukturen (insbesondere TV/Medien);

− Umsetzung von Nachhaltigkeits- und Vermächtnismassnahmen;

− Einbindung privater Finanzgeber und Koordination nationaler Stakeholder.

Der Verein sieht vor, die Verantwortung für die Planung, Organisation und Durchführung der Spiele an den jeweiligen Wettkampf- oder Unterbringungsstandorten lokalen, noch zu gründenden Körperschaften zu übertragen (Event Delivery Entities, EDEs). Eine EDE kann lokale Akteure (z. B. Sportanlagenbetreiber, Sportverbände, private Partner) einbinden. Ihr kommen nachfolgende Aufgaben zu:

− Planung und Durchführung des ihr zugewiesenen Veranstaltungsteils (z. B. Wettkampfstätte, Zeremonie, Athletenunterbringung);

− Organisation von Betrieb und Personal (Aufbau einer lokalen Organisationsstruktur, Rekrutierung von Freiwilligen etc.);