Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten

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− Bereitstellung der Infrastruktur und ergänzender Räumlichkeiten für die Wett-

kämpfe;

− «Games Services» innerhalb der Veranstaltungsstätten (private Sicherheit, Reinigung, Abfallentsorgung, Verpflegung und Transporte für Volunteers);

− Koordination mit lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit, Feuerwehr, Zivilschutz und Schneeräumung;

− Übernahme einer Finanzierungsverantwortung für den Aufgabenbereich der EDE.

Für die Übertragung dieser Aufgaben sollen Vereinbarungen zwischen der Trägerorganisation und den EDEs abgeschlossen werden («EDE-Agreements»). Ziel ist es einerseits, die Durchführungsverantwortung und Risiken teilweise an die lokalen Organisationseinheiten abzugeben. Andererseits soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Austragung der Spiele soweit wie möglich den jeweiligen Bedingungen und Besonderheiten auf lokaler Ebene anzupassen. Dies erhöht die Anreize für lokale Engagements in Form von Sach- und Finanzhilfen zu Gunsten des Projekts.

Die Austragungsgemeinden und -kantone sollen sich an den von den EDE wahrzunehmenden Aufgaben und zu tragenden Kosten beteiligen. Inwieweit die Austragungsgemeinden und -Kantone selbst Teil der jeweiligen EDE werden oder vertragliche Verpflichtungen mit diesen eingehen, soll im Einzelfall noch geregelt werden.

Der Bund wird weder in der Kandidatur- noch in der Austragungsphase Teil der Trägerorganisation. Damit wird die Haftung des Bundes bei der Durchführung der OPWS 2038 beschränkt. Nebst Finanz- und Sachleistungen ist seitens Bund eine Organisation aufzubauen, welche die Planung und Durchführungsarbeiten der zukünftigen Trägerorganisation begleiten kann (vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziffer 5.3).

Mit Vergabe der OPWS 2038 durch das IOK haben Swiss Olympic und der Verein mit dem IOK den Host-City/Host-Country-Vertrag (HCC) zu unterzeichnen. Die Unterzeichnenden stehen damit rechtlich in der Verantwortung, die OPWS gemäss Vertrag zu planen und durchzuführen. Der Verein und das IOK erwarten vom Bund nach Vorliegen des Grundsatz- und Planungsbeschlusses die Mitunterzeichnung des HCC. Die Ausgestaltung des Vertrags und die entsprechenden Auswirkungen für den Bund bei einer vollständigen oder teilweisen Mitunterzeichnung sind derzeit noch Gegenstand von Abklärungen. Ebenfalls, ob eine Mitunterzeichnung durch die Austragungskantone und -gemeinden denkbar wäre. Die Unterzeichnung eines Vertrags, welcher dem Bund rechtlich eine Mitverantwortung für die Planung und Durchführung der Spiele respektive eine Haftung bei einem allfälligen Defizit überträgt, schliesst der Bundesrat aus.

3.5 Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement

Die Durchführung der OPWS 2038 muss nach aktuellen Nachhaltigkeitsstandards durchgeführt werden. Gleichzeitig bieten sich Chancen, Entwicklungen hinsichtlich diverser Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes voranzutreiben.